Sie haben bereits einen Integrationskurs besucht, jedoch nicht erfolgreich beendet? Sie möchten weiter Deutsch lernen?
In diesem Deutschkurs wiederholen fortgeschrittene Schüler:innen ab dem Sprachniveau A2.2 den zuvor besuchten allgemeinen Integrationskurs. Sie werden innerhalb dieses Deutschkurses weiter motiviert, Verantwortung für den selbstständigen Ausbau der eigenen Deutschkenntnisse zu übernehmen und sich auch außerhalb des Unterrichts selbstständig mit der Sprache zu beschäftigen.
Der Deutschkurs endet mit der Abschlussprüfung B1.2, die nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) Ihre Fähigkeiten und erforderlichen Kompetenzen testet.
Wir helfen Ihnen gern weiter!
Frau Inna Furtel
furtel@gfs.eu
030 2363 49 – 49
Frau Tatjana Schäfer
t.schaefer@gfs.eu
030 2363 49 – 49
Wann starte ich mit meinem Deutschkurs für fortgeschrittene Schüler:innen?
Integrationskurs mit 400 Unterrichtseinheiten
15. August 2024 – 16. Dezember 2024 → Hier klicken für mehr Informationen
Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Integrationskurs mit 300 Unterrichtseinheiten
Integrationskurs mit 400 Unterrichtseinheiten
25. März 2024 bis 23. September 2024 → Hier klicken für mehr Informationen
Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Integrationskurs mit 300 Unterrichtseinheiten
Integrationskurs mit 400 Unterrichtseinheiten
13. Mai 2024 bis 30. Oktober 2024 → Hier klicken für mehr Informationen
26. September 2024 bis 10. März 2025 → Hier klicken für mehr Informationen
Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Tageskurs | Montag bis Freitag | 08:30 bis 13:00 Uhr |
Mittagskurs | Montag bis Freitag | 13:30 bis 16:45 Uhr |
Abendkurs | Montag bis Donnerstag | 17:00 bis 20:10 Uhr |
Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Was muss ich noch wissen, bevor ich mich für den Kurs anmelde?
- Einstufungstest
- Bildungsinhalte
- Zielgruppe
- Zulassungsvoraussetzungen
- Perspektiven
- Prüfung
- Förderungsmöglichkeiten
- weiterführende Informationen
Vor Beginn des Berufssprachkurses führen wir, wenn erforderlich, einen Einstufungstest durch.
Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Berufssprachkurs Sie beginnen sollten und ob spezielle Kompetenzen erfüllt werden.
Der Integrationskurs richtet sich an Neuzugewanderte sowie dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer, an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Es können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
Weiter richet sich der Integrationskurs an Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive aus den folgenden Herkunftsländer:
• Iran
• Irak
• Syrien
• Eritrea
• Somalia
Eine Verpflichtung / Berechtigung zum Integrationskurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem können Sie dann gegebenenfalls früher eingebürgert werden. Darüber hinaus erleichtern die in den Integrationskursen erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Mit der bestandenen Prüfung des allgemeinen Integrationskurses und dem Test „Leben in Deutschland“ haben Sie die Möglichkeit an den angebotenen DeuFöv teilzunehmen. Bei den DeuFöV-Kursen (A2, B1, B2, C1) handelt es sich um berufsbezogene Sprachkurse, welche Ihre Deutschkenntnisse weiter ausbaut, zeitgleich sich mit beruflichen Themenbereichen auseinandersetzt und Ihre berufliche Perspektive in Deutschland deutlich verbessert.
War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests. Danach können Sie einmalig bis zu 300 Unterrichtseinheiten, nach einem erneuten Antrag bei dem zuständigen Bundesamtes, des Aufbausprachkurses wiederholen.
Die Prüfungen finden jeweils am letzten Tag des Kursabschnittes statt.
Startdatum des Kurses | Prüfungsdatum |
28. Februar 2022 | 24. Juni 2022 & 1. August 2022 |
30. März 2022 | 22. Juli 2022 & 19. September 2022 |
10. August 2022 | 25. November 2022 & 18. Januar 2022 |
Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen
Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.
Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?
Die Verpflichtung / Berechtigung zum Berufssprachkurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.
Die Lehr- und Lernmittel werden von dem Bildungsträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Hier erfahren Sie mehr.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Sie haben bereits einen Integrationskurs besucht, jedoch nicht erfolgreich beendet? Sie möchten weiter Deutsch lernen?
In diesem Deutschkurs wiederholen fortgeschrittene Schüler:innen ab dem Sprachniveau A2.2 den zuvor besuchten allgemeinen Integrationskurs. Sie werden innerhalb dieses Deutschkurses weiter motiviert, Verantwortung für den selbstständigen Ausbau der eigenen Deutschkenntnisse zu übernehmen und sich auch außerhalb des Unterrichts selbstständig mit der Sprache zu beschäftigen.
Der Deutschkurs endet mit der Abschlussprüfung B1.2, die nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) Ihre Fähigkeiten und erforderlichen Kompetenzen testet.
Wann starte ich mit meinem Deutschkurs für fortgeschrittene Schüler:innen?
Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
20. März 2023 bis 18. September 2023 → Hier klicken für mehr Informationen
15. Juni 2023 bis 9. November 2023 – Infoflyer folgt
Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Tageskurs | Montag bis Freitag | 08:30 bis 13:00 Uhr |
Mittagskurs | Montag bis Freitag | 13:30 bis 16:45 Uhr |
Abendkurs | Montag bis Donnerstag | 17:00 bis 20:10 Uhr |
Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Was sollte ich noch wissen, bevor ich mich für den Kurs anmelde?
- Einstufungstest
- Bildungsinhalte
- Zielgruppe
- Zulassungsvoraussetzungen
- Perspektiven
- Prüfung
- Förderungsmöglichkeiten
- weiterführende Informationen
Vor Beginn des Berufssprachkurses führen wir, wenn erforderlich, einen Einstufungstest durch.
Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Berufssprachkurs Sie beginnen sollten und ob spezielle Kompetenzen erfüllt werden.
Der Integrationskurs richtet sich an Neuzugewanderte sowie dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer, an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Es können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
Weiter richet sich der Integrationskurs an Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive aus den folgenden Herkunftsländer:
• Iran
• Irak
• Syrien
• Eritrea
• Somalia
Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem können Sie dann gegebenenfalls früher eingebürgert werden. Darüber hinaus erleichtern die in den Integrationskursen erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Mit der bestandenen Prüfung des allgemeinen Integrationskurses und dem Test „Leben in Deutschland“ haben Sie die Möglichkeit an den angebotenen DeuFöv teilzunehmen. Bei den DeuFöV-Kursen (A2, B1, B2, C1) handelt es sich um berufsbezogene Sprachkurse, welche Ihre Deutschkenntnisse weiter ausbaut, zeitgleich sich mit beruflichen Themenbereichen auseinandersetzt und Ihre berufliche Perspektive in Deutschland deutlich verbessert.
War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests. Danach können Sie einmalig bis zu 300 Unterrichtseinheiten, nach einem erneuten Antrag bei dem zuständigen Bundesamtes, des Aufbausprachkurses wiederholen.
Die Prüfungen finden jeweils am letzten Tag des Kursabschnittes statt.
Startdatum des Kurses | Prüfungsdatum |
28. Februar 2022 | 24. Juni 2022 & 1. August 2022 |
30. März 2022 | 22. Juli 2022 & 19. September 2022 |
10. August 2022 | 25. November 2022 & 18. Januar 2022 |
Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen
Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.
Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?
Die Verpflichtung / Berechtigung zum Berufssprachkurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
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