030 23634949 wifa@gfs.eu

Gestalten Sie mit dem B2-Berufssprachkurs Ihre Zukunft

Sie werden innerhalb dieses berufsbezogenen Deutschunterrichts motiviert und darauf vorbereitet, schrittweise Verantwortung für den selbstständigen Ausbau der eigenen berufsbezogenen Deutschkenntnisse zu übernehmen und sich auch außerhalb des Unterrichts selbstständig mit der Sprache zu beschäftigen.

Somit bildet das Sprachniveau B2 nach dem GER die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung.

Der Spezialkurs endet mit einer Abschlussprüfung, die nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) die Fähigkeiten und Kompetenzen zur Zuordnung der Niveaustufe B2 testet.

Wir helfen Ihnen gern weiter!

Frau Inna Furtel
furtel@gfs.eu
030 2363 49 – 49

Frau Tatjana Schäfer
t.schaefer@gfs.eu
030 2363 49 – 49

Wann starte ich mit meinem B2 Basis Berufssprachkurs?

Deutschkurs mit 400 Unterrichtseinheiten

21. August 2024 bis 20. Dezember 2024 → Hier klicken für mehr Informationen

5. Dezember 2024 bis 14. April 2025 Hier klicken für mehr Informationen

Deutschkurs mit 500 Unterrichtseinheiten

25. September 2024 bis 7. März 2025 Hier klicken für mehr Informationen

 

Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.

Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.

Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.

Deutschkurs mit 500 Unterrichtseinheiten

15. April 2024 bis 8. November 2024Hier klicken für mehr Informationen

16. Mai 2024 bis  6. Dezember 2024Hier klicken für mehr Informationen

2. Dezember 2024 bis 27. Juni 2025Hier klicken für mehr Informationen

 

Deutschkurs mit 400 Unterrichtseinheiten

28. Mai 2024 bis 8. November 2024 Hier klicken für mehr Informationen

16. Oktober 2024 bis 4. April 2025 Hier klicken für mehr Informationen

 

Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.

TageskursMontag bis Freitag08:30 bis 13:00 Uhr
MittagskursMontag bis Freitag13:30 bis 16:45 Uhr
AbendkursMontag bis Donnerstag17:00 bis 20:10 Uhr

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Was muss ich noch wissen, bevor ich mich für den Kurs anmelde?

Vor Beginn des Berufssprachkurses führen wir, wenn erforderlich, einen Einstufungstest durch.

Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Berufssprachkurs Sie beginnen sollten und ob spezielle Kompetenzen erfüllt werden.

Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.

Innerhalb von 400 UE erwerben Sie berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau B2 definiert sind. Sie erreichen die B2-Lernziele durch intensives Training aller Kernkompetenzen:  Hörverstehen,  Leseverstehen, Sprechen/Interagieren, und Schreiben.

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.

Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:

  • Verpflichtung oder Berechtigung von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter nach § 45a AufenthG oder
  • abgeschlossener Integrationskurs, wobei das Sprachniveau B2 nicht erreicht ist oder
  • B2-Zertifikat vorhanden, jedoch älter als sechs Monate und der interne Einstufungstest weist das Niveau unter B2 nach

Darüber hinaus entscheiden auch folgende Gründe über einen Zugang:

  • Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch des Kurses mit Zielsprachniveau B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
  • Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder
  • Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
  • Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
  • Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen

Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 bzw. C2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. Mit diesem Zertifikat erhöhen Sie Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest.

Die B2-Prüfung findet jeweils am letzten Tag des Berufssprachkurses statt.

Startdatum des KursesPrüfungsdatum
9. Mai 202222. November 2022
24. Mai 20224. November 2022
27. Juni 20224. November 2022

Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen

Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.

Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?

Die Verpflichtung / Berechtigung zum Berufssprachkurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.

Die Lehr- und Lernmittel werden von dem Bildungsträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Hier erfahren Sie mehr.

Wenn Sie beschäftigt sind und Ihr Jahreseinkommen mehr als 20.000 € oder mehr als 40.000 € (gemeinsame Veranlagung mit dem Lebenspartner) beträgt, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07 € pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen.

Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses zu bezahlen.

Weitere Informationen rund um den Berufssprachkurs erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

telc • Prüfungsvorbereitung

telc • Deutsch für den Beruf

telc • Videos zur mündlichen Prüfung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Datenschutz

Gestalten Sie mit dem B2-Berufssprachkurs Ihre Zukunft

Sie werden innerhalb dieses berufsbezogenen Deutschunterrichts motiviert und darauf vorbereitet, schrittweise Verantwortung für den selbstständigen Ausbau der eigenen berufsbezogenen Deutschkenntnisse zu übernehmen und sich auch außerhalb des Unterrichts selbstständig mit der Sprache zu beschäftigen.

Somit bildet das Sprachniveau B2 nach dem GER die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung.

Der Spezialkurs endet mit einer Abschlussprüfung, die nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) die Fähigkeiten und Kompetenzen zur Zuordnung der Niveaustufe B2 testet.

Wann starte ich mit meinem B2 Basis Berufssprachkurs?

Deutschkurs mit 400 Unterrichtseinheiten

23. Januar 2023 bis 2. Juni 2023 → Hier klicken für mehr Informationen

Deutschkurs mit 500 Unterrichtseinheiten

24. April 2023 bis 6. Oktober 2023 → Hier klicken für mehr Informationen

Deutschkurs mit 400 Unterrichtseinheiten

10. Mai 2023 bis 30. September 2023 → Hier klicken für mehr Informationen

 

Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.

Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.

Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.

Ein laufender Einstieg ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.

Deutschkurs mit 500 Unterrichtseinheiten

26. Juni 2023 bis 23. November 2023 → Infoflyer folgt

Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.

TageskursMontag bis Freitag08:30 bis 13:00 Uhr
MittagskursMontag bis Freitag13:30 bis 16:45 Uhr
AbendkursMontag bis Donnerstag17:00 bis 20:10 Uhr

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Was sollte ich noch wissen, bevor ich mich für den Kurs anmelde?

Vor Beginn des Berufssprachkurses führen wir, wenn erforderlich, einen Einstufungstest durch.

Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Berufssprachkurs Sie beginnen sollten und ob spezielle Kompetenzen erfüllt werden.

Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.

Innerhalb von 400 UE erwerben Sie berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau B2 definiert sind. Sie erreichen die B2-Lernziele durch intensives Training aller Kernkompetenzen:  Hörverstehen,  Leseverstehen, Sprechen/Interagieren, und Schreiben.

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.

Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:

  • Verpflichtung oder Berechtigung von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter nach § 45a AufenthG oder
  • abgeschlossener Integrationskurs, wobei das Sprachniveau B2 nicht erreicht ist oder
  • B2-Zertifikat vorhanden, jedoch älter als sechs Monate und der interne Einstufungstest weist das Niveau unter B2 nach

Darüber hinaus entscheiden auch folgende Gründe über einen Zugang:

  • Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch des Kurses mit Zielsprachniveau B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
  • Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder
  • Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
  • Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
  • Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen

Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 bzw. C2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. Mit diesem Zertifikat erhöhen Sie Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest.

Die B2-Prüfung findet jeweils am letzten Tag des Berufssprachkurses statt.

Startdatum des KursesPrüfungsdatum
14. September 202220. Januar 2023

Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen

Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.

Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?

Die Verpflichtung / Berechtigung zum Berufssprachkurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.

Die Lehr- und Lernmittel werden von dem Bildungsträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Hier erfahren Sie mehr.

Wenn Sie beschäftigt sind und Ihr Jahreseinkommen mehr als 20.000 € oder mehr als 40.000 € (gemeinsame Veranlagung mit dem Lebenspartner) beträgt, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07 € pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen.

Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses zu bezahlen.

Weitere Informationen rund um den Berufssprachkurs erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

telc • Prüfungsvorbereitung

telc • Deutsch für den Beruf

telc • Videos zur mündlichen Prüfung

Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie uns – wir melden uns zurück!

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