Gestalten Sie mit dem B2-Berufssprachkurs Ihre Zukunft
Sie werden innerhalb dieses berufsbezogenen Deutschunterrichts motiviert und darauf vorbereitet, schrittweise Verantwortung für den selbstständigen Ausbau der eigenen berufsbezogenen Deutschkenntnisse zu übernehmen und sich auch außerhalb des Unterrichts selbstständig mit der Sprache zu beschäftigen.
Somit bildet das Sprachniveau B2 nach dem GER die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung.
Der Spezialkurs endet mit einer Abschlussprüfung, die nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) die Fähigkeiten und Kompetenzen zur Zuordnung der Niveaustufe B2 testet.
Wir helfen Ihnen gern weiter!
Frau Inna Furtel
furtel@gfs.eu
030 2363 49 – 49
Frau Tatjana Schäfer
t.schaefer@gfs.eu
030 2363 49 – 49
Wann starte ich mit meinem B2 Basis Berufssprachkurs?
Deutschkurs mit 400 Unterrichtseinheiten
21. August 2024 bis 20. Dezember 2024 → Hier klicken für mehr Informationen
5. Dezember 2024 bis 14. April 2025 → Hier klicken für mehr Informationen
Deutschkurs mit 500 Unterrichtseinheiten
25. September 2024 bis 7. März 2025 → Hier klicken für mehr Informationen
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Deutschkurs mit 500 Unterrichtseinheiten
15. April 2024 bis 8. November 2024 → Hier klicken für mehr Informationen
16. Mai 2024 bis 6. Dezember 2024 → Hier klicken für mehr Informationen
2. Dezember 2024 bis 27. Juni 2025 → Hier klicken für mehr Informationen
Deutschkurs mit 400 Unterrichtseinheiten
28. Mai 2024 bis 8. November 2024 → Hier klicken für mehr Informationen
16. Oktober 2024 bis 4. April 2025 → Hier klicken für mehr Informationen
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Tageskurs | Montag bis Freitag | 08:30 bis 13:00 Uhr |
Mittagskurs | Montag bis Freitag | 13:30 bis 16:45 Uhr |
Abendkurs | Montag bis Donnerstag | 17:00 bis 20:10 Uhr |
Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Was muss ich noch wissen, bevor ich mich für den Kurs anmelde?
- Einstufungstest
- Bildungsinhalte
- Zielgruppe
- Zulassungsvoraussetzungen
- Perspektiven
- Prüfung
- Förderungsmöglichkeiten
- Kostenbeitrag
- weiterführende Informationen
Vor Beginn des Berufssprachkurses führen wir, wenn erforderlich, einen Einstufungstest durch.
Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Berufssprachkurs Sie beginnen sollten und ob spezielle Kompetenzen erfüllt werden.
Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.
Innerhalb von 400 UE erwerben Sie berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau B2 definiert sind. Sie erreichen die B2-Lernziele durch intensives Training aller Kernkompetenzen: Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen/Interagieren, und Schreiben.
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Verpflichtung oder Berechtigung von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter nach § 45a AufenthG oder
- abgeschlossener Integrationskurs, wobei das Sprachniveau B2 nicht erreicht ist oder
- B2-Zertifikat vorhanden, jedoch älter als sechs Monate und der interne Einstufungstest weist das Niveau unter B2 nach
Darüber hinaus entscheiden auch folgende Gründe über einen Zugang:
- Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch des Kurses mit Zielsprachniveau B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
- Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder
- Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
- Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
- Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen
Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 bzw. C2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. Mit diesem Zertifikat erhöhen Sie Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest.
Die B2-Prüfung findet jeweils am letzten Tag des Berufssprachkurses statt.
Startdatum des Kurses | Prüfungsdatum |
9. Mai 2022 | 22. November 2022 |
24. Mai 2022 | 4. November 2022 |
27. Juni 2022 | 4. November 2022 |
Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen
Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.
Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?
Die Verpflichtung / Berechtigung zum Berufssprachkurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.
Die Lehr- und Lernmittel werden von dem Bildungsträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie beschäftigt sind und Ihr Jahreseinkommen mehr als 20.000 € oder mehr als 40.000 € (gemeinsame Veranlagung mit dem Lebenspartner) beträgt, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07 € pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen.
Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses zu bezahlen.
Weitere Informationen rund um den Berufssprachkurs erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Gestalten Sie mit dem B2-Berufssprachkurs Ihre Zukunft
Sie werden innerhalb dieses berufsbezogenen Deutschunterrichts motiviert und darauf vorbereitet, schrittweise Verantwortung für den selbstständigen Ausbau der eigenen berufsbezogenen Deutschkenntnisse zu übernehmen und sich auch außerhalb des Unterrichts selbstständig mit der Sprache zu beschäftigen.
Somit bildet das Sprachniveau B2 nach dem GER die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung.
Der Spezialkurs endet mit einer Abschlussprüfung, die nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) die Fähigkeiten und Kompetenzen zur Zuordnung der Niveaustufe B2 testet.
Wann starte ich mit meinem B2 Basis Berufssprachkurs?
Deutschkurs mit 400 Unterrichtseinheiten
23. Januar 2023 bis 2. Juni 2023 → Hier klicken für mehr Informationen
Deutschkurs mit 500 Unterrichtseinheiten
24. April 2023 bis 6. Oktober 2023 → Hier klicken für mehr Informationen
Deutschkurs mit 400 Unterrichtseinheiten
10. Mai 2023 bis 30. September 2023 → Hier klicken für mehr Informationen
Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.
Ein laufender Einstieg ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Deutschkurs mit 500 Unterrichtseinheiten
26. Juni 2023 bis 23. November 2023 → Infoflyer folgt
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Tageskurs | Montag bis Freitag | 08:30 bis 13:00 Uhr |
Mittagskurs | Montag bis Freitag | 13:30 bis 16:45 Uhr |
Abendkurs | Montag bis Donnerstag | 17:00 bis 20:10 Uhr |
Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Was sollte ich noch wissen, bevor ich mich für den Kurs anmelde?
- Einstufungstest
- Bildungsinhalte
- Zielgruppe
- Zulassungsvoraussetzungen
- Perspektiven
- Prüfung
- Förderungsmöglichkeiten
- Kostenbeitrag
- weiterführende Informationen
Vor Beginn des Berufssprachkurses führen wir, wenn erforderlich, einen Einstufungstest durch.
Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Berufssprachkurs Sie beginnen sollten und ob spezielle Kompetenzen erfüllt werden.
Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.
Innerhalb von 400 UE erwerben Sie berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau B2 definiert sind. Sie erreichen die B2-Lernziele durch intensives Training aller Kernkompetenzen: Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen/Interagieren, und Schreiben.
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Verpflichtung oder Berechtigung von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter nach § 45a AufenthG oder
- abgeschlossener Integrationskurs, wobei das Sprachniveau B2 nicht erreicht ist oder
- B2-Zertifikat vorhanden, jedoch älter als sechs Monate und der interne Einstufungstest weist das Niveau unter B2 nach
Darüber hinaus entscheiden auch folgende Gründe über einen Zugang:
- Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch des Kurses mit Zielsprachniveau B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
- Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder
- Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
- Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
- Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen
Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 bzw. C2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. Mit diesem Zertifikat erhöhen Sie Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest.
Die B2-Prüfung findet jeweils am letzten Tag des Berufssprachkurses statt.
Startdatum des Kurses | Prüfungsdatum |
14. September 2022 | 20. Januar 2023 |
Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen
Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.
Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?
Die Verpflichtung / Berechtigung zum Berufssprachkurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.
Die Lehr- und Lernmittel werden von dem Bildungsträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie beschäftigt sind und Ihr Jahreseinkommen mehr als 20.000 € oder mehr als 40.000 € (gemeinsame Veranlagung mit dem Lebenspartner) beträgt, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07 € pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen.
Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses zu bezahlen.
Weitere Informationen rund um den Berufssprachkurs erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie uns – wir melden uns zurück!
Frau Inna Furtel
furtel@gfs.eu
030 2363 49 – 49
Frau Tatjana Schäfer
t.schaefer@gfs.eu
030 2363 49 – 49
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Impressum & Kontakt
Wir über uns
Stellenangebote
Bildungsservice
Tipp's zum Bewerbungsverfahren
F • A • Q - Häufig gestellte Fragen
Fördermöglichkeiten
Datenschutzerklärung
GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule Berlin GmbH
Hauptniederlassung
Ansbacher Straße 16
10787 Berlin
030 23634949
wifa@gfs.eu
GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule Berlin GmbH
Niederlassung Hamburg
Hermannstraße 9
20095 Hamburg
040 445353
hamburg@gfs.eu
GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule Berlin GmbH
Hauptniederlassung
Ansbacher Straße 16
10787 Berlin
030 23634949
wifa@gfs.eu
GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule Berlin GmbH
Niederlassung Hamburg
Hermannstraße 9
20095 Hamburg
040 445353
hamburg@gfs.eu
Impressum & Kontakt
Wir über uns
Stellenangebote
Bildungsservice
Tipp's zum Bewerbungsverfahren
F • A • Q
Förderungsmöglichkeiten
Datenschutzerklärung
Geschäftsführer
Werner Karst
Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg HRB 11941
Folgen Sie uns auf unseren Social Media Kanälen: