Sie sind neu in Deutschland und möchten in einem Integrationskurs Deutsch lernen?
Der Integrationskurs umfasst einen 600-stündigen Sprachkurs, der über die Etappen A1.1 und A2.1 zum Niveau B1.2 führt. Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 Unterrichtseinheiten und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 Unterrichtseinheiten. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen aus drei Kursabschnitten mit jeweils 100 Unterrichtseinheiten. Der Orientierungskurs umfasst 100 Unterrichtseinheiten und informiert Sie über das Leben in Deutschland und vermittelt Ihnen Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die jüngere Geschichte des Landes.
Wir helfen Ihnen gern weiter!
Frau Kateryna Urazovska
hamburg@gfs.eu
040 44 5353
Frau Silke Nahl
hamburg@gfs.eu
040 44 5353
Wann starte ich mit meinem Deutsch-Basissprachkurs?
Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Tageskurs | Montag bis Freitag | 08:30 bis 13:00 Uhr |
Mittagskurs | Montag bis Freitag | 13:30 bis 16:45 Uhr |
Abendkurs | Montag bis Donnerstag | 17:00 bis 20:10 Uhr |
Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Was muss ich noch wissen, bevor ich mich für den Kurs anmelde?
- Einstufungstest
- Bildungsinhalte
- Zielgruppe
- Zulassungsvoraussetzungen
- Perspektiven
- Prüfung
- Förderungsmöglichkeiten
- weiterführende Informationen
Vor Beginn des Integrationskurses führen wir, wenn erforderlich, einen Einstufungstest durch.
Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Integrationskurses Sie beginnen sollten und ob spezielle Kompetenzen erfüllt werden.
Der Integrationskurs richtet sich an Neuzugewanderte sowie dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer, an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Es können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
Weiter richet sich der Integrationskurs an Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive aus den folgenden Herkunftsländer:
• Iran
• Irak
• Syrien
• Eritrea
• Somalia
Die Verpflichtung / Berechtigung zum Integrationskurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem können Sie dann gegebenenfalls früher eingebürgert werden. Darüber hinaus erleichtern die in den Integrationskursen erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Mit der bestandenen Prüfung des allgemeinen Integrationskurses und dem Test „Leben in Deutschland“ haben Sie die Möglichkeit an den angebotenen DeuFöv teilzunehmen. Bei den DeuFöV-Kursen (A2, B1, B2, C1) handelt es sich um berufsbezogene Sprachkurse, welche Ihre Deutschkenntnisse weiter ausbaut, zeitgleich sich mit beruflichen Themenbereichen auseinandersetzt und Ihre berufliche Perspektive in Deutschland deutlich verbessert.
War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests. Danach können Sie einmalig bis zu 300 Unterrichtseinheiten, nach einem erneuten Antrag bei dem zuständigen Bundesamtes, des Aufbausprachkurses wiederholen.
Die Prüfungen finden jeweils am letzten Tag des Kursabschnittes statt.
Startdatum des Kurses | Prüfungsdatum |
21. Februar 2022 | 16. September 2022 & 17. Oktober 2022 |
22. März 2022 | 25. November 2022 & 23. Januar 2023 |
19. Mai 2022 | 27. Januar 2023 & 6. März 2023 |
9. Juni 2022 | 16. Dezember 2022 & 26. Januar 2023 |
22. Juni 2022 | 24. Februar 2023 & 4. April 2023 |
23. Juni 2022 | 24. Februar 2023 & 4. April 2023 |
18. August 2022 | 24. Februar 2023 & 28. März 2023 |
Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen
Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.
Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Berufstätige Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt.
Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.
Die Lehr- und Lernmittel werden von dem Bildungsträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Hier erfahren Sie mehr.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Sie sind neu in Deutschland und möchten in einem Integrationskurs Deutsch lernen?
Der Integrationskurs umfasst einen 600-stündigen Sprachkurs, der über die Etappen A1 und A2 zum Niveau B1 führt. Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 Unterrichtseinheiten und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 Unterrichtseinheiten. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen aus drei Kursabschnitten mit jeweils 100 Unterrichtseinheiten. Der Orientierungskurs umfasst 100 Unterrichtseinheiten und informiert Sie über das Leben in Deutschland und vermittelt Ihnen Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die jüngere Geschichte des Landes.
Wann starte ich mit meinem Deutsch-Basissprachkurs?
5. Dezember 2022 bis 24. Juli 2023 → Hier klicken für mehr Informationen
Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
2. Februar 2023 bis 21. November 2023 → Hier klicken für Infoflyer
Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Tageskurs | Montag bis Freitag | 08:30 bis 13:00 Uhr |
Mittagskurs | Montag bis Freitag | 13:30 bis 16:45 Uhr |
Abendkurs | Montag bis Donnerstag | 17:00 bis 20:10 Uhr |
Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Was sollte ich noch wissen, bevor ich mich für den Kurs anmelde?
- Einstufungstest
- Bildungsinhalte
- Zielgruppe
- Zulassungsvoraussetzungen
- Perspektiven
- Prüfung
- Förderungsmöglichkeiten
- weiterführende Informationen
Vor Beginn des Integrationskurses führen wir, wenn erforderlich, einen Einstufungstest durch.
Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Integrationskurses Sie beginnen sollten und ob spezielle Kompetenzen erfüllt werden.
Der Integrationskurs richtet sich an Neuzugewanderte sowie dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer, an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Es können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
Weiter richet sich der Integrationskurs an Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive aus den folgenden Herkunftsländer:
• Iran
• Irak
• Syrien
• Eritrea
• Somalia
Die Verpflichtung / Berechtigung zum Integrationskurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem können Sie dann gegebenenfalls früher eingebürgert werden. Darüber hinaus erleichtern die in den Integrationskursen erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Mit der bestandenen Prüfung des allgemeinen Integrationskurses und dem Test „Leben in Deutschland“ haben Sie die Möglichkeit an den angebotenen DeuFöv teilzunehmen. Bei den DeuFöV-Kursen (A2, B1, B2, C1) handelt es sich um berufsbezogene Sprachkurse, welche Ihre Deutschkenntnisse weiter ausbaut, zeitgleich sich mit beruflichen Themenbereichen auseinandersetzt und Ihre berufliche Perspektive in Deutschland deutlich verbessert.
War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests. Danach können Sie einmalig bis zu 300 Unterrichtseinheiten, nach einem erneuten Antrag bei dem zuständigen Bundesamtes, des Aufbausprachkurses wiederholen.
Die Prüfungen finden jeweils am letzten Tag des Kursabschnittes statt.
Startdatum des Kurses | Prüfungsdatum |
21. Februar 2022 | 16. September 2022 & 17. Oktober 2022 |
22. März 2022 | 25. November 2022 & 23. Januar 2023 |
19. Mai 2022 | 27. Januar 2023 & 6. März 2023 |
9. Juni 2022 | 16. Dezember 2022 & 26. Januar 2023 |
22. Juni 2022 | 24. Februar 2023 & 4. April 2023 |
23. Juni 2022 | 24. Februar 2023 & 4. April 2023 |
18. August 2022 | 24. Februar 2023 & 28. März 2023 |
Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen
Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.
Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Berufstätige Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt.
Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.
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