030 23634949 wifa@gfs.eu

Sie haben bereits einen Integrationskurs besucht, jedoch nicht erfolgreich beendet? Sie möchten weiter Deutsch lernen?

In diesem Deutschkurs wiederholen fortgeschrittene Schüler:innen ab dem Sprachniveau A2.2 den zuvor besuchten allgemeinen Integrationskurs. Sie werden innerhalb dieses Deutschkurses weiter motiviert, Verantwortung für den selbstständigen Ausbau der eigenen Deutschkenntnisse zu übernehmen und sich auch außerhalb des Unterrichts selbstständig mit der Sprache zu beschäftigen.

Der Deutschkurs endet mit der Abschlussprüfung B1.2, die nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) Ihre Fähigkeiten und erforderlichen Kompetenzen testet.

Wir helfen Ihnen gern weiter!

Frau Inna Furtel
furtel@gfs.eu
030 2363 49 – 49

Frau Tatjana Schäfer
t.schaefer@gfs.eu
030 2363 49 – 49

Wann starte ich mit meinem Deutschkurs für fortgeschrittene Schüler:innen?

Integrationskurs mit 400 Unterrichtseinheiten

11. Januar 2024 – 23. Mai 2024 → Hier klicken für mehr Informationen

Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden

Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.

Integrationskurs mit 300 Unterrichtseinheiten

 

Integrationskurs mit 400 Unterrichtseinheiten

Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.

Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.

Integrationskurs mit 300 Unterrichtseinheiten

13. Dezember 2023 bis 19. April 2024 → Hier klicken für mehr Informationen

Integrationskurs mit 400 Unterrichtseinheiten

13. Mai 2024 bis 30. Oktober 2024 → Hier klicken für mehr Informationen

 

Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.

Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.

TageskursMontag bis Freitag08:30 bis 13:00 Uhr
MittagskursMontag bis Freitag13:30 bis 16:45 Uhr
AbendkursMontag bis Donnerstag17:00 bis 20:10 Uhr

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Was muss ich noch wissen, bevor ich mich für den Kurs anmelde?

Vor Beginn des Berufssprachkurses führen wir, wenn erforderlich, einen Einstufungstest durch.

Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Berufssprachkurs Sie beginnen sollten und ob spezielle Kompetenzen erfüllt werden.

Der fortgeschrittene Integrationskurs umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel, in 300 Unterrichtseinheiten Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in 100 Unterrichtseinheiten Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln.

Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Kontakt zu Ämtern und Behörden.

Im 100 Unterrichtseinheiten umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt.

Der Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.

Im Sprachkurs werden nachhaltige Themen aus dem Alltag in Deutschland behandelt, wie zum Beispiel:

  • Arbeits- und Berufsleben
  • Aus- und Weiterbildung
  • Betreuung und Erziehung von Kindern
  • Freizeit und soziale Kontakte
  • Gesundheit und Hygiene bzw. Umgang mit dem menschlichen Körper
  • Medien und Mediennutzung
  • Wohnen in Deutschland

Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben.

Der Integrationskurs richtet sich an Neuzugewanderte sowie dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer, an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Es können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:

  • Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
  • Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
  • Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt

Weiter richet sich der Integrationskurs an Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive aus den folgenden Herkunftsländer:

• Iran
• Irak
• Syrien
• Eritrea
• Somalia

Eine Verpflichtung / Berechtigung zum Integrationskurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.

  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
  • Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
  • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.

Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem können Sie dann gegebenenfalls früher eingebürgert werden. Darüber hinaus erleichtern die in den Integrationskursen erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Mit der bestandenen Prüfung des allgemeinen Integrationskurses und dem Test „Leben in Deutschland“ haben Sie die Möglichkeit an den angebotenen DeuFöv teilzunehmen. Bei den DeuFöV-Kursen (A2, B1, B2, C1) handelt es sich um berufsbezogene Sprachkurse, welche Ihre Deutschkenntnisse weiter ausbaut, zeitgleich sich mit beruflichen Themenbereichen auseinandersetzt und Ihre berufliche Perspektive in Deutschland deutlich verbessert.

War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests. Danach können Sie einmalig bis zu 300 Unterrichtseinheiten, nach einem erneuten Antrag bei dem zuständigen Bundesamtes, des Aufbausprachkurses wiederholen.

Die Prüfungen finden jeweils am letzten Tag des Kursabschnittes statt.

Startdatum des KursesPrüfungsdatum
28. Februar 2022
24. Juni 2022 & 1. August 2022
30. März 202222. Juli 2022 & 19. September 2022
10. August 202225. November 2022 & 18. Januar 2022

Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen

Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.

Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?

Die Verpflichtung / Berechtigung zum Berufssprachkurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.

  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
  • Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
  • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.

Die Lehr- und Lernmittel werden von dem Bildungsträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Hier erfahren Sie mehr.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Datenschutz

Sie haben bereits einen Integrationskurs besucht, jedoch nicht erfolgreich beendet? Sie möchten weiter Deutsch lernen?

In diesem Deutschkurs wiederholen fortgeschrittene Schüler:innen ab dem Sprachniveau A2.2 den zuvor besuchten allgemeinen Integrationskurs. Sie werden innerhalb dieses Deutschkurses weiter motiviert, Verantwortung für den selbstständigen Ausbau der eigenen Deutschkenntnisse zu übernehmen und sich auch außerhalb des Unterrichts selbstständig mit der Sprache zu beschäftigen.

Der Deutschkurs endet mit der Abschlussprüfung B1.2, die nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) Ihre Fähigkeiten und erforderlichen Kompetenzen testet.

Wann starte ich mit meinem Deutschkurs für fortgeschrittene Schüler:innen?

Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.

Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.

20. März 2023 bis 18. September 2023Hier klicken für mehr Informationen

15. Juni 2023 bis 9. November 2023 – Infoflyer folgt

Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.

Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.

Starttermin auf Anfrage, falls kein Termin vorhanden.

Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.

TageskursMontag bis Freitag08:30 bis 13:00 Uhr
MittagskursMontag bis Freitag13:30 bis 16:45 Uhr
AbendkursMontag bis Donnerstag17:00 bis 20:10 Uhr

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Was sollte ich noch wissen, bevor ich mich für den Kurs anmelde?

Vor Beginn des Berufssprachkurses führen wir, wenn erforderlich, einen Einstufungstest durch.

Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Berufssprachkurs Sie beginnen sollten und ob spezielle Kompetenzen erfüllt werden.

Der fortgeschrittene Integrationskurs umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel, in 300 Unterrichtseinheiten Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in 100 Unterrichtseinheiten Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln.

Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Kontakt zu Ämtern und Behörden.

Im 100 Unterrichtseinheiten umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt.

Der Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.

Im Sprachkurs werden nachhaltige Themen aus dem Alltag in Deutschland behandelt, wie zum Beispiel:

  • Arbeits- und Berufsleben
  • Aus- und Weiterbildung
  • Betreuung und Erziehung von Kindern
  • Freizeit und soziale Kontakte
  • Gesundheit und Hygiene bzw. Umgang mit dem menschlichen Körper
  • Medien und Mediennutzung
  • Wohnen in Deutschland

Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben.

Der Integrationskurs richtet sich an Neuzugewanderte sowie dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer, an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Es können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:

  • Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
  • Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
  • Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt

Weiter richet sich der Integrationskurs an Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive aus den folgenden Herkunftsländer:

• Iran
• Irak
• Syrien
• Eritrea
• Somalia

Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem können Sie dann gegebenenfalls früher eingebürgert werden. Darüber hinaus erleichtern die in den Integrationskursen erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Mit der bestandenen Prüfung des allgemeinen Integrationskurses und dem Test „Leben in Deutschland“ haben Sie die Möglichkeit an den angebotenen DeuFöv teilzunehmen. Bei den DeuFöV-Kursen (A2, B1, B2, C1) handelt es sich um berufsbezogene Sprachkurse, welche Ihre Deutschkenntnisse weiter ausbaut, zeitgleich sich mit beruflichen Themenbereichen auseinandersetzt und Ihre berufliche Perspektive in Deutschland deutlich verbessert.

War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests. Danach können Sie einmalig bis zu 300 Unterrichtseinheiten, nach einem erneuten Antrag bei dem zuständigen Bundesamtes, des Aufbausprachkurses wiederholen.

Die Prüfungen finden jeweils am letzten Tag des Kursabschnittes statt.

Startdatum des KursesPrüfungsdatum
28. Februar 2022
24. Juni 2022 & 1. August 2022
30. März 202222. Juli 2022 & 19. September 2022
10. August 202225. November 2022 & 18. Januar 2022

Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen

Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.

Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?

Die Verpflichtung / Berechtigung zum Berufssprachkurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.

  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
  • Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
  • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.

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