A1-Deutschkurse für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Die GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule (GFS) ist ein vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zugelassener Träger für Integrationskurse und berufsbezogene Sprachkurse (DeuFöV).
Wir versuchen Ihnen schnell und unkompliziert die Stabilität wiederzugeben, welche Sie aufgeben mussten.
Im Integrationskurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.
Somit bildet das Sprachniveau A2 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung.
In solidarischer Zusammenarbeit mit:
Wann starte ich meinen A2-Deutschkurs?
Tageskurse | Mittagskurse | Abendkurse |
Starttermin auf Anfrage | Starttermin auf Anfrage | Starttermin auf Anfrage |
Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
- Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, dürfen ohne Visum in Deutschland einreisen. Dies gilt sowohl für ukrainische Staatsbürger:innen als auch für Menschen anderer Nationalität, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und geflüchtet sind. Diese Regelung gilt bundesweit vorerst bis zum 23. Mai 2022.
- Ukrainische Geflüchtete können EU-weit den Status als Kriegsgeflüchtete:r erhalten. Ein Asylantrag ist daher nicht notwendig. Wer keine dauerhafte Unterkunft gefunden hat, muss sich zunächst beim Ankunftszentrum im ehemaligen Flughafen Tegel registrieren lassen. Die Registrierung ist jedoch nur der erste Schritt zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis.
- Im Rahmen Ihrer Registrierung als Kriegsgeflüchtete:r kann es sein, dass Sie aus Berlin in ein anderes Bundesland weiter geleitet werden. Wenn Sie in Berlin Verwandte haben, dürfen Sie im Regelfall bleiben.
- Nach der Registrierung haben Sie Anrecht auf soziale Leistungen (Unterhalt), medizinische Versorgung und ein Aufenthaltsrecht von zunächst zwei Jahren. Die Leistungen werden von zuständigen Sozialamt ausgezahlt. In sozialen und medizinischen Notfällen können Sie bereits vor Ihrer Registrierung Leistungen vom Sozialamt erhalten.
- Als Kriegsgeflüchtete:r erhalten Sie ein Aufenthaltsrecht von zunächst zwei Jahren und sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Quelle: www.berlin.de/ukraine/ankommen/
Einreise: Ankommen in Deutschland, Einreisebestimmungen, Weiterfahrt | В’їзд: прибуття до Німеччини, правила в’їзду, подальший рух
Online-Antrag: Aufenthaltserlaubnis | Онлайн-заява на отримання дозволів на перебування для тимчасового захисту біженцям із України
Die ersten Tage in Berlin: Unterkünfte und Hilfsangebote | Перші дні в Берліні: житло та реєстрація
Registrierung als Kriegsflüchtige: Rechte & Pflichten des vorübergehenden Schutzstatus | Реєстрація як біженців із зони воєнних дій: права й обов’язки, які надає тимчасовий захисний статус
Medizinische Versorgung für geflüchtete Menschen | Медичне забезпечення для біженців
Kinder & Jugendliche | Діти й підлітки
Arbeiten in Berlin | Робота в Берліні
Weitere Informationen
https://www.berlin.de/ukraine/
https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1180473.php
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html
- Bildungsinhalte
- Zielgruppe und Zulasungsvoraussetzungen
- Perspektiven
- Prüfung
- Förderungsmöglichkeiten
- Kostenbeitrag
- weiterführende Informationen
Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel, in 600 Unterrichtseinheiten Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in 100 Unterrichtseinheiten Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln.
Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Kontakt zu Ämtern und Behörden.
Im 100 Unterrichtseinheiten umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt.
Der allgemeine Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.
Im Sprachkurs werden nachhaltige Themen aus dem Alltag in Deutschland behandelt, wie zum Beispiel:
- Arbeits- und Berufsleben
- Aus- und Weiterbildung
- Betreuung und Erziehung von Kindern
- Freizeit und soziale Kontakte
- Gesundheit und Hygiene bzw. Umgang mit dem menschlichen Körper
- Medien und Mediennutzung
- Wohnen in Deutschland
Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben.
Der Integrationskurs richtet sich an Menschen, welche die Ukraine im Zuge des Krieges gegen Russland ihr Land verlassen mussten und die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Die Verpflichtung / Berechtigung zum Integrationskurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 bzw. C2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. Mit diesem Zertifikat erhöhen Sie Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest.
Startdatum | Prüfungsdatum |
18. August 2022 | 24. Februar 2023 |
28. März 2023 |
Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen.
Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.
Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?
Die Verpflichtung / Berechtigung zum Integrationskurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.
Die Lehr- und Lernmittel werden von dem Bildungsträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie beschäftigt sind und Ihr Jahreseinkommen mehr als 20.000 € oder mehr als 40.000 € (gemeinsame Veranlagung mit dem Lebenspartner) beträgt, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07 € pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen.
Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Integrationskurs zu bezahlen.
Weitere Informationen rund um den Integrationskurs erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Unsere Bildungsexperten helfen Ihnen anzukommen und eine grundlegende Lebensqualität wiederzuerhalten.
Telefonisch als auch schriftlich – wir helfen Ihnen weiter!
Frau Inna Furtel
ukraine.deutschkurse@gfs.eu
030 2363 49 – 49
Frau Tatjana Schäfer
ukraine.deutschkurse@gfs.eu
030 2363 49 – 49
Wir senden Ihnen weitere Details gerne zu.
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Im Integrationskurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.
Somit bildet das Sprachniveau A2 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung.
Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
- Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, dürfen ohne Visum in Deutschland einreisen. Dies gilt sowohl für ukrainische Staatsbürger:innen als auch für Menschen anderer Nationalität, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und geflüchtet sind. Diese Regelung gilt bundesweit vorerst bis zum 23. Mai 2022.
- Ukrainische Geflüchtete können EU-weit den Status als Kriegsgeflüchtete:r erhalten. Ein Asylantrag ist daher nicht notwendig. Wer keine dauerhafte Unterkunft gefunden hat, muss sich zunächst beim Ankunftszentrum im ehemaligen Flughafen Tegel registrieren lassen. Die Registrierung ist jedoch nur der erste Schritt zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis.
- Im Rahmen Ihrer Registrierung als Kriegsgeflüchtete:r kann es sein, dass Sie aus Berlin in ein anderes Bundesland weiter geleitet werden. Wenn Sie in Berlin Verwandte haben, dürfen Sie im Regelfall bleiben.
- Nach der Registrierung haben Sie Anrecht auf soziale Leistungen (Unterhalt), medizinische Versorgung und ein Aufenthaltsrecht von zunächst zwei Jahren. Die Leistungen werden von zuständigen Sozialamt ausgezahlt. In sozialen und medizinischen Notfällen können Sie bereits vor Ihrer Registrierung Leistungen vom Sozialamt erhalten.
- Als Kriegsgeflüchtete:r erhalten Sie ein Aufenthaltsrecht von zunächst zwei Jahren und sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Quelle: www.berlin.de/ukraine/ankommen/
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