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A1-Deutschkurse für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Die GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule (GFS) ist ein vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zugelassener Träger für Integrationskurse und berufsbezogene Sprachkurse (DeuFöV).

Wir versuchen Ihnen schnell und unkompliziert die Stabilität wiederzugeben, welche Sie aufgeben mussten.

Im Integrationskurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.

Somit bildet das Sprachniveau A2 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung.

In solidarischer Zusammenarbeit mit:

 

Дорогі друзі,

З 21 березня 2022 року ми пропонуємо біженцям з України безкоштовні курси німецької мови A1.

Важливо: наразі ця пропозиція діє лише для курсів A1!  Оскільки ми можемо прийняти лише обмежену кількість людей, ми просимо вас надіслати нам електронного листа на адресу ukraine.deutschkurse@gfs.eu

з наступною інформацією:

  • Фото документа, що посвідчує особу або Anlaufbescheinigung
  • телефонний номер
  • Адреса електронної пошти
  • Бажаний курс: очний або онлайн

Будь-ласка, надсилайте листа лише на цю єлектронну адресу: ukraine.deutschkurse@gfs.eu

Залишайтеся в безпеці! Залишайтеся здоровими! Залишайтеся солідарними!

Уважаемые прибывшие из Украины!
Ведомство по делам иностранцев (bamf) установило список документов, необходимых для подачи заявки на интеграционные курсы:
1. Вид на место жительства – вклейка в заграничный паспорт
(Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltstitel)
Или
Пластиковая карточка с разрешением проживать здесь, если нет заграничного паспорта
Или
Онлайн-заявка на временную защиту беженцев из Украины –
электронное подтверждёние
2. Прописка (Meldebescheinigung)
3. Паспорт
Если Вы имеете все эти документы, напишите Ваш телефон.
Мы поможем оформить заявку на интеграционные курсы.

Liebe Freund*innen,

ab dem 21.03.2022 bieten wir geflüchteten Personen aus der Ukraine kostenlose A1-Deutschkurse an.

Wichtig: Dieses Angebot gilt aktuell ausschließlich für A1-Kurse! Da wir nur eine begrenzte Anzahl an Personen annehmen können, bitten wir euch, uns eine E-Mail an ukraine.deutschkurse@gfs.eu mit folgenden Informationen zu schicken:

  • Foto vom Ausweisdokument oder Anlaufbescheinigung
  • Telefonnummer
  • E-Mailadresse
  • Bevorzugter Kurs: Präsenz oder Online

Ausschließlich an: ukraine.deutschkurse@gfs.eu

Bleibt sicher! Bleibt gesund! Bleibt solidarisch!

Wann starte ich meinen A2-Deutschkurs?

TageskurseMittagskurseAbendkurse

Starttermin auf Anfrage

Starttermin auf AnfrageStarttermin auf Anfrage

Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

  • Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, dürfen ohne Visum in Deutschland einreisen. Dies gilt sowohl für ukrainische Staatsbürger:innen als auch für Menschen anderer Nationalität, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und geflüchtet sind. Diese Regelung gilt bundesweit vorerst bis zum 23. Mai 2022.
  • Ukrainische Geflüchtete können EU-weit den Status als Kriegsgeflüchtete:r erhalten. Ein Asylantrag ist daher nicht notwendig. Wer keine dauerhafte Unterkunft gefunden hat, muss sich zunächst beim Ankunftszentrum im ehemaligen Flughafen Tegel registrieren lassen. Die Registrierung ist jedoch nur der erste Schritt zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis.
  • Im Rahmen Ihrer Registrierung als Kriegsgeflüchtete:r kann es sein, dass Sie aus Berlin in ein anderes Bundesland weiter geleitet werden. Wenn Sie in Berlin Verwandte haben, dürfen Sie im Regelfall bleiben.
  • Nach der Registrierung haben Sie Anrecht auf soziale Leistungen (Unterhalt), medizinische Versorgung und ein Aufenthaltsrecht von zunächst zwei Jahren. Die Leistungen werden von zuständigen Sozialamt ausgezahlt. In sozialen und medizinischen Notfällen können Sie bereits vor Ihrer Registrierung Leistungen vom Sozialamt erhalten.
  • Als Kriegsgeflüchtete:r erhalten Sie ein Aufenthaltsrecht von zunächst zwei Jahren und sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Quelle: www.berlin.de/ukraine/ankommen/

Einreise: Ankommen in Deutschland, Einreisebestimmungen, Weiterfahrt | В’їзд: прибуття до Німеччини, правила в’їзду, подальший рух

Informationen zu den verschiedenen Wegen der Einreise nach Deutschland und Berlin, zu den rechtlichen Bestimmungen und Möglichkeiten der Weiterfahrt zu anderen Zielen.

→ Hier klicken für mehr Informationen

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Online-Antrag: Aufenthaltserlaubnis | Онлайн-заява на отримання дозволів на перебування для тимчасового захисту біженцям із України

Online-Antrag für Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine.

→ Hier klicken für mehr Informationen

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Die ersten Tage in Berlin: Unterkünfte und Hilfsangebote | Перші дні в Берліні: житло та реєстрація

Informationen zu Unterkünften, Versorgung und Hilfsangeboten nach Ihrer Ankunft in Berlin.

→ Hier klicken für mehr Informationen

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Registrierung als Kriegsflüchtige: Rechte & Pflichten des vorübergehenden Schutzstatus | Реєстрація як біженців із зони воєнних дій: права й обов’язки, які надає тимчасовий захисний статус

Ukrainische Geflüchtete können EU-weit den vorübergehenden Schutzstatus beantragen. Informationen zur Registrierung und zu den einhergehenden Rechten und Pflichten.

→ Hier klicken für mehr Informationen

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Medizinische Versorgung für geflüchtete Menschen | Медичне забезпечення для біженців

Über 500 Berliner Arztpraxen versorgen Geflüchtete kostenfrei. Für Geflüchtete stehen darüber hinaus medizinische Behandlungsangebote zur Verfügung.

→ Hier klicken für mehr Informationen

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Kinder & Jugendliche | Діти й підлітки

Informationen über Aufnahme, Unterbringung und Erstversorgung von geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten in Berlin ankommen.

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Arbeiten in Berlin | Робота в Берліні

Informationen zur Arbeitserlaubnis für Geflüchtete und Angebote zur Stellensuche und kostenlosen Arbeitsplätzen.

→ Hier klicken für mehr Informationen

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Weitere Informationen

https://www.berlin.de/ukraine/

https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1180473.php

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html

https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html

Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel, in 600 Unterrichtseinheiten Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in 100 Unterrichtseinheiten Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln.

Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Kontakt zu Ämtern und Behörden.

Im 100 Unterrichtseinheiten umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt.

Der allgemeine Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.

Im Sprachkurs werden nachhaltige Themen aus dem Alltag in Deutschland behandelt, wie zum Beispiel:

  • Arbeits- und Berufsleben
  • Aus- und Weiterbildung
  • Betreuung und Erziehung von Kindern
  • Freizeit und soziale Kontakte
  • Gesundheit und Hygiene bzw. Umgang mit dem menschlichen Körper
  • Medien und Mediennutzung
  • Wohnen in Deutschland

Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben.

Der Integrationskurs richtet sich an Menschen, welche die Ukraine im Zuge des Krieges gegen Russland ihr Land verlassen mussten und die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Die Verpflichtung / Berechtigung zum Integrationskurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.

  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
  • Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
  • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.

Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 bzw. C2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. Mit diesem Zertifikat erhöhen Sie Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest.

 

StartdatumPrüfungsdatum
18. August 202224. Februar 2023
28. März 2023

Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen.

Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.

Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?

Die Verpflichtung / Berechtigung zum Integrationskurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.

Die Lehr- und Lernmittel werden von dem Bildungsträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Hier erfahren Sie mehr.

Wenn Sie beschäftigt sind und Ihr Jahreseinkommen mehr als 20.000 € oder mehr als 40.000 € (gemeinsame Veranlagung mit dem Lebenspartner) beträgt, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07 € pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen.

Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Integrationskurs zu bezahlen.

Weitere Informationen rund um den Integrationskurs erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

telc • Prüfungsvorbereitung

telc • Deutsch für den Beruf

telc • Videos zur mündlichen Prüfung

Unsere Bildungsexperten helfen Ihnen anzukommen und eine grundlegende Lebensqualität wiederzuerhalten.

Telefonisch als auch schriftlich – wir helfen Ihnen weiter!

Frau Inna Furtel
ukraine.deutschkurse@gfs.eu
030 2363 49 – 49

Frau Tatjana Schäfer
ukraine.deutschkurse@gfs.eu
030 2363 49 – 49

Wir senden Ihnen weitere Details gerne zu.

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A1-Deutschkurse für Flüchtlinge aus der Ukraine

Die GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule (GFS) ist ein vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zugelassener Träger für Integrationskurse und berufsbezogene Sprachkurse (DeuFöV).

Im Integrationskurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.

Somit bildet das Sprachniveau A2 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung.

Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

  • Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, dürfen ohne Visum in Deutschland einreisen. Dies gilt sowohl für ukrainische Staatsbürger:innen als auch für Menschen anderer Nationalität, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und geflüchtet sind. Diese Regelung gilt bundesweit vorerst bis zum 23. Mai 2022.
  • Ukrainische Geflüchtete können EU-weit den Status als Kriegsgeflüchtete:r erhalten. Ein Asylantrag ist daher nicht notwendig. Wer keine dauerhafte Unterkunft gefunden hat, muss sich zunächst beim Ankunftszentrum im ehemaligen Flughafen Tegel registrieren lassen. Die Registrierung ist jedoch nur der erste Schritt zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis.
  • Im Rahmen Ihrer Registrierung als Kriegsgeflüchtete:r kann es sein, dass Sie aus Berlin in ein anderes Bundesland weiter geleitet werden. Wenn Sie in Berlin Verwandte haben, dürfen Sie im Regelfall bleiben.
  • Nach der Registrierung haben Sie Anrecht auf soziale Leistungen (Unterhalt), medizinische Versorgung und ein Aufenthaltsrecht von zunächst zwei Jahren. Die Leistungen werden von zuständigen Sozialamt ausgezahlt. In sozialen und medizinischen Notfällen können Sie bereits vor Ihrer Registrierung Leistungen vom Sozialamt erhalten.
  • Als Kriegsgeflüchtete:r erhalten Sie ein Aufenthaltsrecht von zunächst zwei Jahren und sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Quelle: www.berlin.de/ukraine/ankommen/

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Einreise: Ankommen in Deutschland, Einreisebestimmungen, Weiterfahrt | В’їзд: прибуття до Німеччини, правила в’їзду, подальший рух

Informationen zu den verschiedenen Wegen der Einreise nach Deutschland und Berlin, zu den rechtlichen Bestimmungen und Möglichkeiten der Weiterfahrt zu anderen Zielen.

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Online-Antrag: Aufenthaltserlaubnis | Онлайн-заява на отримання дозволів на перебування для тимчасового захисту біженцям із України

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Die ersten Tage in Berlin: Unterkünfte und Hilfsangebote | Перші дні в Берліні: житло та реєстрація

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Ukrainische Geflüchtete können EU-weit den vorübergehenden Schutzstatus beantragen. Informationen zur Registrierung und zu den einhergehenden Rechten und Pflichten.

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Medizinische Versorgung für geflüchtete Menschen | Медичне забезпечення для біженців

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