B1-Spezial-Berufssprachkurs (telc)
Gestalten Sie Ihre Zukunft – mit den GFS-Berufssprachkursen
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen.
Ihr und unser Ziel der Berufssprachkurse ist es, eine schnelle und nachhaltige Integration in den deutschen Alltag und Arbeitsmarkt oder in eine weiterführende Bildungs- und Ausbildungsmaßnahme zu gewährleisten, beziehungsweise Sie darin zu unterstützen.
Innerhalb von 400 UE erwerben Sie berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau B1 definiert sind. Sie erreichen die B1-Lernziele durch intensives Training aller Kernkompetenzen: Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen/Interagieren, und Schreiben.
Sie werden innerhalb dieses berufsbezogenen Deutschunterrichts motiviert und darauf vorbereitet, schrittweise Verantwortung für den selbstständigen Ausbau der eigenen berufsbezogenen Deutschkenntnisse zu übernehmen und sich auch außerhalb des Unterrichts selbstständig mit der Sprache zu beschäftigen.
Kennzeichnend für den Übergang vom A2- zum B1-Niveau ist die zunehmende Selbstständigkeit, mit der sich die Lernenden zu vertrauten persönlichen und berufsbezogenen Themen äußern können. Hier nimmt auch schrittweise das Wissen und die Reflexion über Sprache eine immer wichtigere Rolle ein.
Der Spezialkurs B1 endet mit einer Abschlussprüfung, die nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) die Fähigkeiten und Kompetenzen zur Zuordnung der Niveaustufe B1 testet.
Ihre GFS-Kursbetreuung
Haben Sie Interesse an einem unserer Kurse?
Unsere Bildungsexpertin hilft Ihnen telefonisch als auch schriftlich in allen Belangen, um Ihren Einstieg in die Maßnahmen zu erleichtern, Fragen zu klären sowie Ihr individuelles Anliegen zu erfassen.
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gern weiter!
Frau Inna Furtel
wifa@gfs.eu
030 2363 49 – 32
Frau Tatjana Schäfer
wifa@gfs.eu
030 2363 49 – 32
B1-Spezial-Berufssprachkurs (telc)
Gestalten Sie Ihre Zukunft – mit den GFS-Berufssprachkursen
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen.
Übergreifendes Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.
Ihre GFS-Kursbetreuung
Haben Sie Interesse an einem unserer Kurse?
Die nach Standorten unterteilten Bildungsexperten helfen Ihnen telefonisch als auch schriftlich in allen Belangen, um Ihren Einstieg in die Maßnahmen zu erleichtern, Fragen zu klären sowie Ihr individuelles Anliegen zu erfassen.
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gern weiter!
Frau Inna Furtel
wifa@gfs.eu
030 2363 49 – 32
Frau Tatjana Schäfer
wifa@gfs.eu
030 2363 49 – 32
Einstufungstest
Vor Beginn des Berufssprachkurses führen wir, wenn erforderlich, einen Einstufungstest durch.
Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Berufssprachkurs Sie beginnen sollten und ob spezielle Kompetenzen erfüllt werden.
Voraussetzung für eine Teilnahme an einem Spezialkurs B1 sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2, welche durch den Kursteilnehmenden vorab nachzuweisen sind. Vorhandene Zertifikate nach dem GER werden hierbei berücksichtigt.
Ihre Unterrichtszeiten
Tageskurs | Montag bis Freitag | 08:30 bis 13:00 Uhr |
Mittagskurs | Montag bis Freitag | 13:30 bis 16:45 Uhr |
Abendkurs | Montag bis Donnerstag | 17:00 bis 20:10 Uhr |
Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Teilnahme am Spezialkurs B1 ist allen Menschen mit Deutsch als Zweitsprache im arbeitsfähigen Alter erlaubt, die:
- beim Deutsch-Test für Zuwanderer trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetztes inklusive der 300 UE Wiederholung das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben [s. DeuFöV § 13 Abs. 2] oder
- zwar durch ein vorhandenes Zertifikat nach dem GER das Sprachniveau B1 nachweisen können, dieses Zertifikat jedoch älter als sechs Monate ist und der Einstufungstest ein Sprachniveau unterhalb von B1 nachweist [s. DeuFöV § 8 Abs. 1] oder
- eine Verpflichtung oder Berechtigung von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter nach § 45a AufenthG erhalten haben.
Förderungsmöglichkeiten
Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?
Die Verpflichtung / Berechtigung zum Berufssprachkurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.
Die Lehr- und Lernmittel werden von dem Bildungsträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Hier erfahren Sie mehr.
Was lerne ich in dem Berufssprachkurs?
Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag und für das perspektivische Berufsleben in Deutschland benötigen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.
Die sprachlich-kommunikativen Kompetenzen und das berufsbezogene Vokabular des Niveau B1 werden in 400 Unterrichtseinheiten anhand von Inhalten vermittelt, die für die Integration in den Arbeitsmarkt von Relevanz sind, d.h. insbesondere für die Bereiche Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz, Arbeitssuche, Aus- und Fortbildung, Rechtliches sowie Umgang mit Medien werden besonders gefördert.
Bereits im Integrationskurs wird auf die Themen Kommunikation am Arbeitsplatz, Arbeitssuche, Aus- und Fortbildung eingegangen. Auf diese Bereiche wird im Rahmen eines zyklischen Lernprozesses aufgebaut. Für Sie bedeutet das, dass Themen wie Bewerbung, Sicherheitsbestimmungen oder Beschwerdemanagement immer wieder neu aufgegriffen und in einer jeweils komplexeren Form erweitert und neu behandelt werden.
Wie geht es nach der Prüfung weiter?
Der Spezialkurs B1 endet mit einer Abschlussprüfung, die nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) das Können und die Zuordnung zu der Niveaustufe B1 bestätigt. Es kommen hierbei ausschließlich Prüfungen zum Einsatz, die alle vier sprachlichen Fertigkeiten (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben) abbilden.
Nach erfolgreichem Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 bzw. C2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. Die Prüfung findet bei der GFS statt. Wir testen nach dem telc-Prüfungskonzept.
Mit der bestandenen Prüfung des allgemeinen telc-Tests haben Sie anschließend die Möglichkeit an unseren Berufsfachkursen teilzunehmen, welche Sie auf ein sozialversicherungspflichtigen Beruf Ihrer Wahl vorbereitet.
War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest. Im Anschluss kann die Prüfung des B1-Niveaus wiederholt werden.
B1-Spezial-Berufssprachkurs
Lehrgangsdauer: Starttermin auf Anfrage
B1-Spezial-Berufssprachkurs
Lehrgangsdauer: Starttermin auf Anfrage
B1-Spezial-Berufssprachkurs
Lehrgangsdauer: Starttermin auf Anfrage
In Zusammenarbeit mit:
Das Wichtigste zuerst!
Vor Beginn des Berufssprachkurses führen wir, wenn erforderlich, einen Einstufungstest durch.
Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Berufssprachkurs Sie beginnen sollten und ob spezielle Kompetenzen erfüllt werden.
Ihre Unterrichtszeiten
Tageskurs | Montag bis Freitag | 08:30 bis 13:00 Uhr |
Mittagskurs | Montag bis Freitag | 13:30 bis 16:45 Uhr |
Abendkurs | Montag bis Donnerstag | 17:00 bis 20:10 Uhr |
Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Zulassungsvoraussetzungen
- Verpflichtung oder Berechtigung von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter nach § 45a AufenthG oder
- abgeschlossener Integrationskurs, wobei das Sprachniveau B1 nicht erreicht ist oder
- B1-Zertifikat vorhanden, jedoch älter als sechs Monate und der interne Einstufungstest weist das Niveau unter B1 nach
Förderungsmöglichkeiten
Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?
Die Verpflichtung / Berechtigung zum Berufssprachkurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.
Die Lehr- und Lernmittel werden von dem Bildungsträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Hier erfahren Sie mehr.
Was lerne ich in dem Berufssprachkurs?
Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.
Innerhalb von 400 UE erwerben die Teilnehmer Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache, die im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) mit dem Sprachniveau B1 definiert ist.
Wie geht es nach der Prüfung weiter?
Nach erfolgreichem Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 bzw. C2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest.
Mit der bestandenen Prüfung des allgemeinen telc-Tests haben Sie die Möglichkeit an unseren Berufsfachkursen teilzunehmen, der Sie auf ein sozialversicherungspflichtigen Beruf Ihrer Wahl vorbereitet.
B1-Spezial-Berufssprachkurs
Lehrgangsdauer: Starttermin auf Anfrage
B1-Spezial-Berufssprachkurs
Lehrgangsdauer: Starttermin auf Anfrage
B1-Spezial-Berufssprachkurs
Lehrgangsdauer: Starttermin auf Anfrage
In Zusammenarbeit mit:
- Bildungsinhalte
- Zielgruppe und Zulasungsvoraussetzungen
- Perspektiven
- Prüfung
- Förderungsmöglichkeiten
- Kostenbeitrag
- Lehrgangskoordination und weiterführende Informationen
Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.
Innerhalb von 400 UE erwerben die Teilnehmer Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache, die im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) mit dem Sprachniveau B1 definiert ist.
Die Berufssprachkurse bauen direkt auf den Integrationskursen auf.
Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Vermittlungschancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch des Kurses mit Zielsprachniveau B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
- Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder
- Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
- Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
- Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen
Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 bzw. C2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. Mit diesem Zertifikat erhöhen Sie Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest.
Die B1-Prüfung findet jeweils am letzten Tag des Berufssprachkurses statt.
Startdatum | Prüfungsdatum |
Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen
Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.
Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?
Die Verpflichtung / Berechtigung zum Berufssprachkurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.
Die Lehr- und Lernmittel werden von dem Bildungsträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie beschäftigt sind und Ihr Jahreseinkommen mehr als 20.000 € oder mehr als 40.000 € (gemeinsame Veranlagung mit dem Lebenspartner) beträgt, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07 € pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen.
Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses zu bezahlen.
Unsere Lehrgangsbeutreuerin Frau Inna Furtel beantwortet gerne all Ihre Fragen!
Sie können Frau Furtel telefonisch unter 030 2363 4949 oder per Mail furtel@gfs.eu erreichen.
Weitere Informationen rund um den Berufssprachkurs erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
- Bildungsinhalte
- Zielgruppe und Zulasungsvoraussetzungen
- Perspektiven
- Prüfung
- Förderungsmöglichkeiten
- Kostenbeitrag
- Lehrgangskoordination und weiterführende Informationen
Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.
Innerhalb von 400 UE erwerben die Teilnehmer Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache, die im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) mit dem Sprachniveau B1 definiert ist.
Die Berufssprachkurse bauen direkt auf den Integrationskursen auf.
Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Vermittlungschancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch des Kurses mit Zielsprachniveau B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
- Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder
- Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
- Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
- Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen
Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 bzw. C2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. Mit diesem Zertifikat erhöhen Sie Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest.
Die B1-Prüfung findet jeweils am letzten Tag des Berufssprachkurses statt.
Startdatum | Prüfungsdatum |
Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen
Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.
Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung?
Die Verpflichtung / Berechtigung zum Berufssprachkurs erhalten Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.
Die Lehr- und Lernmittel werden von dem Bildungsträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie beschäftigt sind und Ihr Jahreseinkommen mehr als 20.000 € oder mehr als 40.000 € (gemeinsame Veranlagung mit dem Lebenspartner) beträgt, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07 € pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen.
Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses zu bezahlen.
Unsere Lehrgangsbeutreuerin Frau Inna Furtel beantwortet gerne all Ihre Fragen!
Sie können Frau Furtel telefonisch unter 030 2363 4949 oder per Mail furtel@gfs.eu erreichen.
Weitere Informationen rund um den Berufssprachkurs erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule Berlin GmbH
Hauptniederlassung
Ansbacher Straße 16
10787 Berlin
030 23634949
wifa@gfs.eu
GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule Berlin GmbH
Niederlassung Hamburg
Hermannstraße 9
20095 Hamburg
040 445353
hamburg@gfs.eu
GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule Berlin GmbH
Niederlassung Dresden
Lindenaustraße 11
01069 Dresden
0800 2363490
dresden@gfs.eu
Startseite
GFS Online-Campus
Unternehmensangaben
Datenschutzerklärung
Förderungsmöglichkeiten
Stellenangebote
F • A • Q
Kontaktformular
GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule Berlin GmbH
Hauptniederlassung
Ansbacher Straße 16
10787 Berlin
030 23634949
wifa@gfs.eu
GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule Berlin GmbH
Niederlassung Hamburg
Hermannstraße 9
20095 Hamburg
040 445353
hamburg@gfs.eu
GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule Berlin GmbH
Niederlassung Dresden
Lindenaustraße 11
01069 Dresden
0800 2363490
dresden@gfs.eu
Startseite
GFS Online-Campus
Unternehmensangaben
Datenschutzerklärung
Förderungsmöglichkeiten
Stellenangebote
Kontaktformular
F • A • Q
Folgen Sie uns auf: