030 23634949 wifa@gfs.eu

Umschulung Steuerfachangestellte / Steuerfachangestellter

Optional: 100% geförderte Umschulungsmaßnahme | 24 Monate | in Vollzeit

Unsere Startgarantie für Ihre Umschulung im Juni

Eine freundliche Steuerfachangestellte sitzt im Büro und macht sich Notizen. Im Hintergrund arbeiten Kollegen mit einem PC.

Mit der Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten die eigene Zukunft steuern!

Die Nachfrage nach Steuerberatungsleistungen ist in Deutschland auf Grund des komplexen und kniffligen Steuerrechts nach wie vor sehr hoch.

Die Zahl der Steuerberater wuchs von 2010 bis 2016 von etwa 78.000 auf über 85.000*, d.h. der Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern nimmt ständig zu, kompetente Nachwuchskräfte werden in nahezu jedem Steuerunternehmen gebraucht.

Dieser Beruf ist Ihre Chance auf einen gut bezahlten und zukunftssicheren Arbeitsplatz. Darüber hinaus haben Sie als Steuerfachangestellte*r beste Karrierechancen – auch ohne Studium!

Als Steuerfachangestellte*r haben Sie einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven und schließlich zahlreichen Einsatzmöglichkeiten. Sie unterstützen in der Praxis die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung der Mandanten und entlasten die Arbeitsprozesse in der Finanz- und Lohnbuchhaltung des Unternehmens.  Aber auch bei der Anfertigung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen wirken Sie mit und erledigen vor allem kaufmännische Bürotätigkeiten. Außerdem unterstützen mitunter das Rechnungswesen, welches Teil des Tätigkeitsgebiet einer*s Steuerfachangestellten darstellt.

Mit anderen Worten: Steuerfachangestellte sind als qualifizierte Mitarbeiter in Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer besonders gefragt.

Die häufigen Rechtsänderungen, insbesondere auf dem Gebiet des Steuerrechts, erfordern primär ein selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten. Ebenso wird großer Wert auf Sorgfalt und Durchhaltevermögen bei Zuarbeiten sowie eine Leidenschaft für kunden- und serviceorientiertes Handeln gelegt.

Von Vorteil ist natürlich auch eine hohe Lernbereitschaft. Denn Steuerfachangestellte müssen wie jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in Steuerunternehmen sich laufend mit aktuellen Steuergesetzen und steuerlich relevanten Bestimmungen auseinandersetzen, verstehen und anwenden.

Abschließend ist es von Vorteil, wenn Sie eine Leidenschaft für ausgeprägte Kommunikatonstechniken und ein grundlegendes Verständnis für wirtschaftliche und steuerliche Zusammenhänge besitzen.

 

Diese Umschulung ist nach den Vorgaben der Steuerberaterkammer des jeweiligen Bundeslandes konzipiert. Damit erreichen Sie wirklich das, was Sie voranbringt!

(*nur staatlich geprüfte Steuerberater, zzgl. Steuerberatungsgesellschaften, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfungsunternehmen, etc.)

Umschulung Steuerfachangestellten in Berlin
Lehrgangsdauer: 30. Januar 2023 bis 29. Januar 2025
Maßnahmenummer: 922/4/2023

Umschulung Steuerfachangestellten in Berlin
Lehrgangsdauer: 5. Juni 2023 bis 4. Juni 2025
Maßnahmenummer: wird nachgereicht, sobald vorhanden

Umschulung Steuerfachangestellten in Berlin
Lehrgangsdauer: 18. Dezember 2023 bis 17. Dezember 2025
Maßnahmenummer: wird nachgereicht, sobald vorhanden

Umschulung Steuerfachangestellten in Berlin
Lehrgangsdauer: 5. Februar 2024 bis 4. Februar 2026
Maßnahmenummer: wird nachgereicht, sobald vorhanden

Umschulung Steuerfachangestellten in Hamburg
Lehrgangsdauer: 27. Februar 2023 bis 19. Februar 2025
Maßnahmenummer: 123/3201/2023

Umschulung Steuerfachangestellten in Hamburg
Lehrgangsdauer: 12. Juni 2023 bis 11. Juni 2025
Maßnahmenummer: wird nachgereicht, sobald vorhanden

Benötigen Sie weitere Informationen? Schreiben Sie uns!

Datenschutz

Ihre GFS-Kursbetreuung

Haben Sie Interesse an einem unserer Kurse?

Die nach Standorten unterteilten Bildungsexperten helfen Ihnen telefonisch als auch schriftlich in allen Belangen, um Ihren Einstieg in die Maßnahmen zu erleichtern, Fragen zu klären sowie Ihr individuelles Anliegen zu erfassen.

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gern weiter!

Frau Beate Mottok
wifa@gfs.eu
030 2363 4949

Frau Kim Kruse / Frau Silke Nahl
hamburg@gfs.eu
040 44 5353

Wir bieten die Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten in Berlin und Hamburg an.

Die Kursinhalte sind identisch. Das Durchführungskonzept ist jedoch an die Steuerberaterkammern des jeweiligen Bundeslandes angepasst. Mehr erfahren Sie im folgenden Text.

Die Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten in Berlin umfasst 2.104 Unterrichtseinheiten. Diese Anzahl entspricht 263 Tage theoretischen Unterricht bei der GFS.
Zusätzlich
absolvieren Sie ein Praktikum mit 1.600 Praktikumseinheiten. Das entspricht wiederum 200 Tage bei einem von Ihnen gewählten Praxispartner.

Die Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten in Hamburg umfasst 2.464 Unterrichtseinheiten. Diese Anzahl entspricht 308 Tage theoretischen Unterricht bei der GFS.
Zusätzlich
absolvieren Sie ein Praktikum mit 1.160 Praktikumseinheiten. Das entspricht wiederum 145 Tage bei einem von Ihnen gewählten Praxispartner.

Der Schulunterricht (8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) findet von montags bis freitags von 08:00 bis 15:15 Uhr statt.

Die unterrichtsfreie Zeit beginnt mit der 2. Sommerferienwoche für die folgenden drei Wochen. Im Winter haben Sie ca. ab den Weihnachtsfesttagen bis Neujahr keine Schule. Bitte sprechen Sie mit Ihrem künftigen Praktikumsbetrieb Ihre Urlaubsplanung ab.

Unsere fachlich eingespielten Dozenten vermitteln Ihnen in Kombination mit praxisnahen Übungen die komplexe Steuer- und Wirtschaftslehre, das Rechnen mit wirtschaftlichen Zusammenhängen, Wissen über die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Vorbereitung und Erstellung von Jahresabschlüssen. Weitere wichtige Aufgabengebiete wie das Anfertigen von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere hinsichtlich Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft-, und Gewerbesteuer werden mit Ihnen gemeinsam behandelt. Steuerfachangestellte arbeiten mit der Finanzverwaltung und anderen Behörden zusammen. Auch hier sind Arbeitsprozesse notwendig, welche Ihnen im Rahmen der Umschulung antrainiert werden.

Die vielfältigen Aufgaben werden mit Unterstützung spezieller Software, neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt. Das Erlangen von DATEV-relevanten Kenntnissen sowie wichtige Informations- und Kommunikationstechniken vermitteln Ihnen unsere Dozenten mit aktuellen hardware- und softwaretechnischer Ausstattung.

Hierfür benötigen Sie  ein grundlegendes Verständnis  für  wirtschaftliche  Zusammenhänge,  die  Fähigkeit  zur  Kooperation  und Kommunikation  inner- und  außerhalb  der  Unternehmen,  einen sicheren  Umgang  mit  Gesetzes- und  Fachtexten  sowie das Beherrschen der modernen PC-Anwendungen mit dem Microsoft Office Paket. Fähigkeiten, die sie im Laufe dieser zweijährigen Umschulung in unserem Kurs entwickeln und im Praktikum in einer Steuerkanzlei vervollständigen.

 

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung für die staatliche Abschlussprüfung vor den jeweiligen Steuerberaterkammern.

In der Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten (StbK) werden folgende Kursinhalte im Präsenzunterricht mit praxisnahen Bezügen vermittelt:

Wirtschafts- und Sozialkunde

Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen

  • Grundlagen des Wirtschaftens
  • Der betriebliche Leistungsprozess
  • Wirtschaftsordnung
  • Wirtschaftspolitik
  • Zahlungsverkehr
  • Investition und Finanzierung

Rechtslehre

  • Recht und Verwaltung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens
  • Arbeitsrecht
  • Verjährung, Kredit, Insolvenzrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht (Unternehmensformen)

Steuerwesen

  • Berufs- und Gebührenrecht
  • Allgemeine Steuerlehre
  • Verfahrensrecht (AO und FGO)
  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Bewertungsgesetz
  • Körperschaftsteuer – Grundzüge
  • Sonstige Steuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer) – Grundzüge
  • Investitionszulagegesetz – Grundzüge

Rechnungswesen

Buchführung

  • Doppelte Buchführung
  • Umsatzsteuer, Wareneinkauf, Warenverkauf
  • Sachliche Abgrenzung
  • Lohn- und Gehaltsbuchungen
  • Buchungen im Wechselverkehr
  • Buchungen im Wertpapierverkehr
  • Kauf und Verkauf von Anlagegütern
  • Abgrenzung betrieblicher und privater Aufwendungen
  • Reisekosten

Jahresabschluss

  • Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
  • Hauptabschlussübersicht
  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Verbindlichkeiten
  • Posten der Rechnungsabgrenzung
  • Rückstellungen
  • Eigenkapital, Privatentnahmen und Privateinlagen
  • Rücklagen und Sonderposten mit Rücklageanteil
  • Bilanz, GuV, Mehr- und Wenigrechnung

EDV gestützte Buchhaltung

  • Finanzbuchhaltung mit DATEV
  • Auswertung der Buchführung
  • Jahresabschluss mit Kanzlei-Rechnungswesen
  • Mandantenorientierte Fallbearbeitung

 

Fachpraktische Übungsstunden – Intensivierungsphase – Repetitorium

  • Spezialprobleme des Steuerrechts sowie der Buchführung und des Jahresabschlusses
  • Wirtschaftsrechnen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung im Bauhauptgewerbe
  • Grundlagen der Lohnrechnung – manuelles Lohnrechnen
  • Professioneller Einsatz von Bürosoftware in der Steuerkanzlei

In der Praktikumsphase setzen Sie innerhalb von 1.600 Praktikumseinheiten das in der Umschulung erlernte Wissen aus dem theoretischen Unterricht um und lernen aktiv die verschiedenen Aspekte des Berufs kennen. Mit den Kenntnissen aus dem Unterricht prüfen Sie steuerliche Sachverhalte mit wirtschaftlichen Hintergrund im Team oder selbstständig.

Das Praktikum wird parallel zum theoretischen Unterricht an jeweils 2 bzw. 3 Wochentagen durchgeführt. So lernen Sie aktiv die verschiedenen Aspekte in der Einrichtung Ihrer Wahl kennen. Pro Praktikumstag absolvieren Sie 8 Zeitstunden.

Wenn Sie kein Praktikumsunternehmen selbstständig finden können, haben wir ein hervorragendes Datenverzeichnis, welches Ihnen weiterhilft.

Sprechen Sie uns bei Bedarf an – wir helfen Ihnen gern weiter!

Die Arbeitszeiten (8 Zeitstunden) im Praktikum können abweichen.

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung für die staatliche Abschlussprüfung vor der Steuerberaterkammer Berlin.

Die Prüfungsphase wird unterteilt in zwei Teile: die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung.

Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des ersten Umschulungsjahres statt und dauert 180 Minuten. Es werden die Lerninhalte des ersten Ausbildungsjahres geprüft.

Die Abschlussprüfung findet  nach der Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres statt und umfasst drei schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung.

Die Prüfungen werden in drei zu prüfende Fachgebiete gegliedert:

  • Steuerwesen (150 Minuten)
  • Rechnungswesen (120 Minuten) und
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)

Anschließend folgt die mündliche Prüfung. Das Prüfungsgespräch dauert ca. 30 Minuten.

Die Prüfung wird von der Steuerberaterkammer Berlin durchgeführt.

 

In Vorbereitung auf die Prüfung bieten wir Ihnen einen Vorbereitungslehrgänge für die schriftliche Steuerfachangestelltenprüfung an.

In der Umschulung erwerben Sie theoretische Kenntnisse mit praxisnahem Bezug. Diese können in Basisqualifikationen und Fachqualifikationen unterteilt werden.

Die Basisqualifikationen kennzeichnen sich weitestgehend durch Zuarbeiten bzw. kaufmännische Büroarbeiten aus, während die Fachqualifikationen meist von umfassenderen Leistungen und die Erfahrung bzw. Urteilsvermögen einer steuerberatenden Person begleitet wird.

Steuerfachangestellte arbeiten in kleinen, mittelständischen und großen Wirtschaftsunternehmen.

Nach der abgeschlossenen Umschulung können Sie im Durchschnitt mit einem Gehalt zwischen 1.600 und 2.600 Euro brutto im Monat rechnen.

Jedoch hängt das Einkommen immer von der Größe des Arbeitgebers und dem jeweiligen Standort ab.

Interessant ist vielleicht auch eine Tätigkeit zum Beispiel in Kanzleien und Gesellschaften von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern sowie vereidigten Buchprüfern. Steuerfachangestellte arbeiten aber auch in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften bzw. in Abteilungen Rechnungswesen von Unternehmen.

Eine Umschulung zum*r Steuerfachangestellten leitet schwerpunktmäßig Ihre Einsatzmöglichkeit im Bereich des Steuerwesens ein und verleiht Ihnen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit wirtschaftlichen Zusammenhängen. Mit der Qualifikation als Steuerfachangestellte*r können Sie den nächsten Schritt gehen und besitzen top Voraussetzungen, um Ihre Zukunft selbst zu steuern.

Nach 3 Jahren Berufspraxis als Steuerfachangestellte*r, können Sie eine Weiterbildung zum*r Steuerfachwirt*in absolvieren. Darauf aufbauend eröffnet sich Ihnen dann eine Weiterbildung zum*r Bilanzbuchhalter*in.

Für eine Zukunft als Steuerberater*in benötigen Sie 10 Jahre einschlägige Berufserfahrungen im Steuerwesen. Diese kann jedoch mit einer Weiterbildung zum*r Steuerfachwirt*in um 3 Jahre reduziert werden.

Mit diesen Fort- und Weiterbildungen erhöhen Sie Ihren nachhaltigen Wert auf dem Arbeitsmarkt.

 

Haben Sie Fragen zu Ihren Bewerbungsunterlagen?

Um Ihre Erfolgsaussichten zu steigern, ist es notwendig, Ihren Bedarf individuell zu analysieren und diesen gezielt zu fördern. Unser Jobcoaching begleitet Sie bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt.

In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen die möglichen Einrichtungen, die Sie auf Ihrem Weg finanziell unterstützen!

Die Kursgebühr für die Umschulung zum/zur Steuerfachangestellen wird bei Vorliegen der individuellen Fördervoraussetzungen mit dem jeweiligen Zuwendungsbescheid zu 100% übernommen.

Die Lehr- und Lernmittel sind in den Maßnahmekosten enthalten. Ein Beitrag Ihrerseits entfällt, wenn die Umschulung durch eine Subvention gefördert wird.

Zu allen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne auch im Rahmen unseres Kontaktformulares oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Zur Umschulung zugelassen werden alle Erwachsene, welche eine oder mehrere der folgenden Pflichtvoraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossene Mittlere Reife oder gleichwertigen Schulabschluss
  • abgeschlossene allgemeine Fachhochschulreife
  • abgeschlossene Hochschulreife (allgemein oder fachgebunden)
  • abgeschlossene Berufsausbildung (vorzugsweise im kaufmännischen Bereich)

In Ausnahmen werden auch andere Schulabschlüsse anerkannt. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen ist die Zulassung auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung möglich. In diesem Fall muss die Steuerberaterkammer Berlin jedoch den persönlichen Voraussetzungen zustimmen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Weitere Informationen rund um die Umschulung zum*r Steuerfachangestellten erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Beruf-Steuerberater • Steuerfachangestellte

Steuerberaterkammer Berlin • Steuerfachangestellten

Bundesagentur für Arbeit • Steuerfachangestellte

Umschulung Steuerfachangestellte / Steuerfachangestellter

 

Mit der Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten die eigene Zukunft steuern!

Die Nachfrage nach Steuerberatungsleistungen ist in Deutschland auf Grund des komplexen und kniffligen Steuerrechts nach wie vor sehr hoch.

Die Zahl der Steuerberater wuchs von 2010 bis 2016 von etwa 78.000 auf über 85.000*, d.h. der Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern nimmt ständig zu, kompetente Nachwuchskräfte werden in nahezu jedem Steuerunternehmen gebraucht.

Dieser Beruf ist Ihre Chance auf einen gut bezahlten und zukunftssicheren Arbeitsplatz. Darüber hinaus haben Sie als Steuerfachangestellte*r beste Karrierechancen – auch ohne Studium!

Als Steuerfachangestellte*r haben Sie einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven und schließlich zahlreichen Einsatzmöglichkeiten. Sie unterstützen in der Praxis die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung der Mandanten und entlasten die Arbeitsprozesse in der Finanz- und Lohnbuchhaltung des Unternehmens.  Aber auch bei der Anfertigung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen wirken Sie mit und erledigen vor allem kaufmännische Bürotätigkeiten. Außerdem unterstützen mitunter das Rechnungswesen, welches Teil des Tätigkeitsgebiet einer*s Steuerfachangestellten darstellt.

Mit anderen Worten: Steuerfachangestellte sind als qualifizierte Mitarbeiter in Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer besonders gefragt.

Die häufigen Rechtsänderungen, insbesondere auf dem Gebiet des Steuerrechts, erfordern primär ein selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten. Ebenso wird großer Wert auf Sorgfalt und Durchhaltevermögen bei Zuarbeiten sowie eine Leidenschaft für kunden- und serviceorientiertes Handeln gelegt.

Von Vorteil ist natürlich auch eine hohe Lernbereitschaft. Denn Steuerfachangestellte müssen wie jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in Steuerunternehmen sich laufend mit aktuellen Steuergesetzen und steuerlich relevanten Bestimmungen auseinandersetzen, verstehen und anwenden.

Abschließend ist es von Vorteil, wenn Sie eine Leidenschaft für ausgeprägte Kommunikatonstechniken und ein grundlegendes Verständnis für wirtschaftliche und steuerliche Zusammenhänge besitzen.

 

Diese Umschulung ist nach den Vorgaben der Steuerberaterkammer des jeweiligen Bundeslandes konzipiert. Damit erreichen Sie wirklich das, was Sie voranbringt!

(*nur staatlich geprüfte Steuerberater, zzgl. Steuerberatungsgesellschaften, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfungsunternehmen, etc.)

Umschulung Steuerfachangestellten in Berlin
Startgarantie
: 19. Dezember 2022 bis 18. Dezember 2024
Maßnahmenummer: 922/386/2022

Umschulung Steuerfachangestellten in Berlin
Lehrgangsdauer: 30. Januar 2023 bis 29. Januar 2025
Maßnahmenummer: wird nachgereicht, sobald vorhanden

Umschulung Steuerfachangestellten in Berlin
Lehrgangsdauer: 5. Juni 2023 bis 4. Juni 2025
Maßnahmenummer: wird nachgereicht, sobald vorhanden

Umschulung Steuerfachangestellten in Hamburg
Lehrgangsdauer: 20. Februar 2023 bis 19. Februar 2025
Maßnahmenummer: reichen wir nach, sobald vorhanden

Benötigen Sie weitere Informationen? Schreiben Sie uns!

Datenschutz

Ihre GFS-Kursbetreuung

Haben Sie Interesse an einem unserer Kurse?

Die nach Standorten unterteilten Bildungsexperten helfen Ihnen telefonisch als auch schriftlich in allen Belangen, um Ihren Einstieg in die Maßnahmen zu erleichtern, Fragen zu klären sowie Ihr individuelles Anliegen zu erfassen.

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gern weiter!

Frau Beate Mottok
wifa@gfs.eu
030 2363 4949

Frau Kim Kruse / Frau Silke Nahl
hamburg@gfs.eu
040 44 5353

Die Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten in Berlin umfasst 2.104 Unterrichtseinheiten. Diese Anzahl entspricht 263 Tage theoretischen Unterricht bei der GFS.
Zusätzlich
absolvieren Sie ein Praktikum mit 1.600 Praktikumseinheiten. Das entspricht wiederum 200 Tage bei einem von Ihnen gewählten Praxispartner.

Die Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten in Hamburg umfasst 2.464 Unterrichtseinheiten. Diese Anzahl entspricht 308 Tage theoretischen Unterricht bei der GFS.
Zusätzlich
absolvieren Sie ein Praktikum mit 1.160 Praktikumseinheiten. Das entspricht wiederum 145 Tage bei einem von Ihnen gewählten Praxispartner.

Der Schulunterricht (8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) findet von montags bis freitags von 08:00 bis 15:15 Uhr statt.

Die unterrichtsfreie Zeit beginnt mit der 2. Sommerferienwoche für die folgenden drei Wochen. Im Winter haben Sie ca. ab den Weihnachtsfesttagen bis Neujahr keine Schule. Bitte sprechen Sie mit Ihrem künftigen Praktikumsbetrieb Ihre Urlaubsplanung ab.

Unsere fachlich eingespielten Dozenten vermitteln Ihnen in Kombination mit praxisnahen Übungen die komplexe Steuer- und Wirtschaftslehre, das Rechnen mit wirtschaftlichen Zusammenhängen, Wissen über die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Vorbereitung und Erstellung von Jahresabschlüssen. Weitere wichtige Aufgabengebiete wie das Anfertigen von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere hinsichtlich Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft-, und Gewerbesteuer werden mit Ihnen gemeinsam behandelt. Steuerfachangestellte arbeiten mit der Finanzverwaltung und anderen Behörden zusammen. Auch hier sind Arbeitsprozesse notwendig, welche Ihnen im Rahmen der Umschulung antrainiert werden.

Die vielfältigen Aufgaben werden mit Unterstützung spezieller Software, neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt. Das Erlangen von DATEV-relevanten Kenntnissen sowie wichtige Informations- und Kommunikationstechniken vermitteln Ihnen unsere Dozenten mit aktuellen hardware- und softwaretechnischer Ausstattung.

Hierfür benötigen Sie  ein grundlegendes Verständnis  für  wirtschaftliche  Zusammenhänge,  die  Fähigkeit  zur  Kooperation  und Kommunikation  inner- und  außerhalb  der  Unternehmen,  einen sicheren  Umgang  mit  Gesetzes- und  Fachtexten  sowie das Beherrschen der modernen PC-Anwendungen mit dem Microsoft Office Paket. Fähigkeiten, die sie im Laufe dieser zweijährigen Umschulung in unserem Kurs entwickeln und im Praktikum in einer Steuerkanzlei vervollständigen.

 

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung für die staatliche Abschlussprüfung vor den jeweiligen Steuerberaterkammern.

In der Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten (StbK) werden folgende Kursinhalte im Präsenzunterricht mit praxisnahen Bezügen vermittelt:

Wirtschafts- und Sozialkunde

Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen

  • Grundlagen des Wirtschaftens
  • Der betriebliche Leistungsprozess
  • Wirtschaftsordnung
  • Wirtschaftspolitik
  • Zahlungsverkehr
  • Investition und Finanzierung

Rechtslehre

  • Recht und Verwaltung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens
  • Arbeitsrecht
  • Verjährung, Kredit, Insolvenzrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht (Unternehmensformen)

Steuerwesen

  • Berufs- und Gebührenrecht
  • Allgemeine Steuerlehre
  • Verfahrensrecht (AO und FGO)
  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Bewertungsgesetz
  • Körperschaftsteuer – Grundzüge
  • Sonstige Steuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer) – Grundzüge
  • Investitionszulagegesetz – Grundzüge

Rechnungswesen

Buchführung

  • Doppelte Buchführung
  • Umsatzsteuer, Wareneinkauf, Warenverkauf
  • Sachliche Abgrenzung
  • Lohn- und Gehaltsbuchungen
  • Buchungen im Wechselverkehr
  • Buchungen im Wertpapierverkehr
  • Kauf und Verkauf von Anlagegütern
  • Abgrenzung betrieblicher und privater Aufwendungen
  • Reisekosten

Jahresabschluss

  • Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
  • Hauptabschlussübersicht
  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Verbindlichkeiten
  • Posten der Rechnungsabgrenzung
  • Rückstellungen
  • Eigenkapital, Privatentnahmen und Privateinlagen
  • Rücklagen und Sonderposten mit Rücklageanteil
  • Bilanz, GuV, Mehr- und Wenigrechnung

EDV gestützte Buchhaltung

  • Finanzbuchhaltung mit DATEV
  • Auswertung der Buchführung
  • Jahresabschluss mit Kanzlei-Rechnungswesen
  • Mandantenorientierte Fallbearbeitung

 

Fachpraktische Übungsstunden – Intensivierungsphase – Repetitorium

  • Spezialprobleme des Steuerrechts sowie der Buchführung und des Jahresabschlusses
  • Wirtschaftsrechnen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung im Bauhauptgewerbe
  • Grundlagen der Lohnrechnung – manuelles Lohnrechnen
  • Professioneller Einsatz von Bürosoftware in der Steuerkanzlei

In der Praktikumsphase setzen Sie innerhalb von 1.600 Praktikumseinheiten das in der Umschulung erlernte Wissen aus dem theoretischen Unterricht um und lernen aktiv die verschiedenen Aspekte des Berufs kennen. Mit den Kenntnissen aus dem Unterricht prüfen Sie steuerliche Sachverhalte mit wirtschaftlichen Hintergrund im Team oder selbstständig.

Das Praktikum wird parallel zum theoretischen Unterricht an jeweils 2 bzw. 3 Wochentagen durchgeführt. So lernen Sie aktiv die verschiedenen Aspekte in der Einrichtung Ihrer Wahl kennen. Pro Praktikumstag absolvieren Sie 8 Zeitstunden.

Wenn Sie kein Praktikumsunternehmen selbstständig finden können, haben wir ein hervorragendes Datenverzeichnis, welches Ihnen weiterhilft.

Sprechen Sie uns bei Bedarf an – wir helfen Ihnen gern weiter!

Die Arbeitszeiten (8 Zeitstunden) im Praktikum können abweichen.

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung für die staatliche Abschlussprüfung vor der Steuerberaterkammer Berlin.

Die Prüfungsphase wird unterteilt in zwei Teile: die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung.

Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des ersten Umschulungsjahres statt und dauert 180 Minuten. Es werden die Lerninhalte des ersten Ausbildungsjahres geprüft.

Die Abschlussprüfung findet  nach der Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres statt und umfasst drei schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung.

Die Prüfungen werden in drei zu prüfende Fachgebiete gegliedert:

  • Steuerwesen (150 Minuten)
  • Rechnungswesen (120 Minuten) und
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)

Anschließend folgt die mündliche Prüfung. Das Prüfungsgespräch dauert ca. 30 Minuten.

Die Prüfung wird von der Steuerberaterkammer Berlin durchgeführt.

 

In Vorbereitung auf die Prüfung bieten wir Ihnen einen Vorbereitungslehrgänge für die schriftliche Steuerfachangestelltenprüfung an.

In der Umschulung erwerben Sie theoretische Kenntnisse mit praxisnahem Bezug. Diese können in Basisqualifikationen und Fachqualifikationen unterteilt werden.

Die Basisqualifikationen kennzeichnen sich weitestgehend durch Zuarbeiten bzw. kaufmännische Büroarbeiten aus, während die Fachqualifikationen meist von umfassenderen Leistungen und die Erfahrung bzw. Urteilsvermögen einer steuerberatenden Person begleitet wird.

Steuerfachangestellte arbeiten in kleinen, mittelständischen und großen Wirtschaftsunternehmen.

Nach der abgeschlossenen Umschulung können Sie im Durchschnitt mit einem Gehalt zwischen 1.600 und 2.600 Euro brutto im Monat rechnen.

Jedoch hängt das Einkommen immer von der Größe des Arbeitgebers und dem jeweiligen Standort ab.

Interessant ist vielleicht auch eine Tätigkeit zum Beispiel in Kanzleien und Gesellschaften von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern sowie vereidigten Buchprüfern. Steuerfachangestellte arbeiten aber auch in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften bzw. in Abteilungen Rechnungswesen von Unternehmen.

Eine Umschulung zum*r Steuerfachangestellten leitet schwerpunktmäßig Ihre Einsatzmöglichkeit im Bereich des Steuerwesens ein und verleiht Ihnen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit wirtschaftlichen Zusammenhängen. Mit der Qualifikation als Steuerfachangestellte*r können Sie den nächsten Schritt gehen und besitzen top Voraussetzungen, um Ihre Zukunft selbst zu steuern.

Nach 3 Jahren Berufspraxis als Steuerfachangestellte*r, können Sie eine Weiterbildung zum*r Steuerfachwirt*in absolvieren. Darauf aufbauend eröffnet sich Ihnen dann eine Weiterbildung zum*r Bilanzbuchhalter*in.

Für eine Zukunft als Steuerberater*in benötigen Sie 10 Jahre einschlägige Berufserfahrungen im Steuerwesen. Diese kann jedoch mit einer Weiterbildung zum*r Steuerfachwirt*in um 3 Jahre reduziert werden.

Mit diesen Fort- und Weiterbildungen erhöhen Sie Ihren nachhaltigen Wert auf dem Arbeitsmarkt.

 

Haben Sie Fragen zu Ihren Bewerbungsunterlagen?

Um Ihre Erfolgsaussichten zu steigern, ist es notwendig, Ihren Bedarf individuell zu analysieren und diesen gezielt zu fördern. Unser Jobcoaching begleitet Sie bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt.

In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen die möglichen Einrichtungen, die Sie auf Ihrem Weg finanziell unterstützen!

Die Kursgebühr für die Umschulung zum/zur Steuerfachangestellen wird bei Vorliegen der individuellen Fördervoraussetzungen mit dem jeweiligen Zuwendungsbescheid zu 100% übernommen.

Die Lehr- und Lernmittel sind in den Maßnahmekosten enthalten. Ein Beitrag Ihrerseits entfällt, wenn die Umschulung durch eine Subvention gefördert wird.

Zu allen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne auch im Rahmen unseres Kontaktformulares oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Zur Umschulung zugelassen werden alle Erwachsene, welche eine oder mehrere der folgenden Pflichtvoraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossene Mittlere Reife oder gleichwertigen Schulabschluss
  • abgeschlossene allgemeine Fachhochschulreife
  • abgeschlossene Hochschulreife (allgemein oder fachgebunden)
  • abgeschlossene Berufsausbildung (vorzugsweise im kaufmännischen Bereich)

In Ausnahmen werden auch andere Schulabschlüsse anerkannt. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen ist die Zulassung auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung möglich. In diesem Fall muss die Steuerberaterkammer Berlin jedoch den persönlichen Voraussetzungen zustimmen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Weitere Informationen rund um die Umschulung zum*r Steuerfachangestellten erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Beruf-Steuerberater • Steuerfachangestellte

Steuerberaterkammer Berlin • Steuerfachangestellten

Bundesagentur für Arbeit • Steuerfachangestellte

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