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Sie haben weitere Fragen? Wir antworten Ihnen gerne!

Die nach Standorten unterteilten Bildungsexperten helfen Ihnen telefonisch als auch schriftlich in allen Belangen, um Ihren Einstieg in die Maßnahmen zu erleichtern, Fragen zu klären sowie Ihren individuellen Standpunkt zu erfassen.

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gern weiter!

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Fragen zur Anmeldung

Ich möchte einen Kurs bei der GFS besuchen. Was muss ich beachten?

Um Ihnen bei der Auswahl bzw. beim Einstieg in eine Maßnahme helfen zu können, müssen Sie eine Vorstellung haben, was Sie in nächster Zeit erreichen möchten. Die Informationsmaterialien dienen Ihnen als erste Anlaufstelle. In diesen weisen wir auf die Zulassungsvoraussetzungen hin und stellen Ihnen unsere Kurskonzeption vor.

Nachdem Sie sich entschieden haben, können Sie einen Beratungstermin mit unseren Bildungsexperten vereinbaren. Dieser Beratungstermin dient Ihnen um offene Fragen zu klären und den nachfolgenden Prozess zu besprechen.

Im Falle einer Förderung durch eine zuständige Stelle, bereiten wir Ihnen die entsprechenden Unterlagen vor. Im Anschluss können Sie mit Ihrer arbeitsvermittelnden Person den Kurseinstieg vereinbaren. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Sie zuerst die Förderbereitschaft der zuständigen Stelle erörtern und mit der Zusicherung einer Förderung einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

Muss ich einen Beratungstermin vereinbaren oder kann ich unangemeldet vorbeikommen?

Eine Anmeldung zu einem Beratungstermin ist grundsätzlich empfohlen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir genügend Zeit Ihnen einräumen um Ihre Fragen und Anliegen gänzlich zu klären.

Ist das Beratungsgespräch unverbindlich?

Ja. Eine Umschulung bzw. Weiterbildung ist zum Teil ein komplexes und zeitintensives Projekt. Es ist für Sie besser, wenn Sie einen Bildungsanbieter finden der Ihren Wünschen und Perspektiven entspricht. Eine intensive Beratung ist hier der erste Schritt. Wir freuen uns natürlich, wenn wir Sie in Zukunft begleiten dürfen.

Was wird für einen Beratungstermin von meiner Seite aus benötigt?

Der Beratungstermin soll Ihnen Sicherheit vermitteln. Das funktioniert am Besten, wenn Sie schon einen grundsätzlichen Plan haben was Sie erreichen wollen. Während des Beratungstermins bringen wir unser Wissen und unsere Erfahrung ein und analysieren ob die entsprechenden Kompetenzen für eine Bildungsmaßnahme erfüllt werden.

Darüberhinaus ist es förderlich, wenn Sie für den Beratungstermin ein Lebenslauf mitbringen, der im Gespräch weitere Merkmale Ihrer beruflichen Laufbahn und schulischen Ausbildung aufzeigt.

Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten?

Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Nutzung dieser Internetplattform sowie im Aspekt der Nutzung unserer Bildungsangebote von uns vertraulich behandelt. Wir gehen sensibel und vorschriftsgemäß mit Ihren Daten um – weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wie sehen die Zugangsvoraussetzungen für die angebotenen Lehrgänge aus? Muss ich Tests bzw. Prüfungen absolvieren?

Wir bieten zahlreiche Lehrgänge zur Umschulung und Weiter- bzw. Fortbildung an. Die Voraussetzungen unterscheiden sich stark voneinander.

Werfen Sie für weiterführende Information einen Blick auf die Zulassungsvoraussetzungen auf den jeweiligen Kursseiten.

Wenn Sie finanzielle Unterstützung erhalten, ist es möglich, dass Sie vor Kursstart einen Eignungstest ablegen müssen, der Sie zur Teilnahme befähigt. Die Möglichkeit bzw. Verpflichtung liegt in der Hand des oder der Bildungsberater*in Ihrer zuständigen Stelle.

Die GFS bietet Ihnen an, einen Test zu absolvieren, um die Interessen mit den Kursanforderungen zu prüfen. Dies soll etwaige Diskrepanzen vorbeugen und Ihnen Sicherheit in der Wahl vermitteln.

Fördermöglichkeiten

Was ist ein Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein ist ein Gutschein für die Kostenübernahme einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung. Der Bildungsgutschein wird von Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter ausgestellt.

Für den Erhalt eines Bildungsgutscheins müssen bestimmte Voraussetzungen nachgewiesen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit oder des Jobcenter.

Was wird mittels Bildungsgutschein gefördert?

Mit dem Bildungsgutschein werden berufliche Weiterbildungen und Umschulungen gefördert. Mit dem Bildungsgutschein werden folgende Kosten übernommen:

  • Lehrgangskosten
  • Lehrgangsmaterialien
  • Fahrtkosten
  • Kinderbetreuungskosten

Wo kann ich einen BG beantragen?

Wenn Sie an einer Weiterbildung oder Umschulung bei der GFS teilnehmen möchten, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters auf. Bitte beachten Sie, dass für den Erhalt eines Bildungsgutscheins bestimmte Anspruchsvoraussetzungen gegeben sein müssen.

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung durch einen Bildungsgutschein vor, erhalten Sie von Ihrer Bundesagentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein.

Mit diesem Schreiben wird Ihnen eine Förderung nach § 3 SGB I “Bildungs- und Arbeitsförderung” zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

Arbeitnehmende oder Arbeitslose können einen Bildungsgutschein erhalten, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann, eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Sind Sie bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet, können Sie infolge von bestimmten Prüfungskriterien, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine und die damit verbundenen Maßnahmen sind im §45 SGB III geregelt. Mit dem AVGS dürfen Sie anschließend an Maßnahmen teilnehmen, welche durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters über die Bildungsziele des Bildungsgutscheins hinaus gefördert werden.

Welche Varianten des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins gibt es?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) steht in unterschiedlichen Varianten zur Verfügung.

Auf dem AVGS selbst ist das Maßnahmeziel vermerkt.

  • Der AVGS 1 dient zur Unterstützung der Aktivierung und Eingliederung von Arbeitsuchenden durch Maßnahmen bei einem zugelassenen Träger.
  • AVGS 2 dient zur ausschließlich erfolgsorientierten Vermittlung von Arbeitsuchenden in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch einen zugelassenen Träger
  • AVGS 3 dient zur Durchführung einer betrieblichen Trainingsmaßnahme, die bis zu 6 Wochen bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden kann.

Wo kann ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen?

Zur Beantragung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins wenden Sie sich zur Antragstellung und Beratung an den für Sie zuständigen Sachbearbeitenden der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Wer hat Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben alle arbeitsuchenden Personen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist gegeben.
  • Der Antragsteller ist noch nicht vermittelt. Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann auch ohne Rechtsanspruch beantragt werden. Die Entscheidung liegt in diesen Fällen im Ermessen des Sachbearbeitenden der Agentur für Arbeit.
  • Haben Sie bereits die Kündigung erhalten, befinden sich aber noch in Beschäftigung, kann ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne Rechtsanspruch beantragt werden.
  • Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld II können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Die Bewilligung liegt jedoch auch hier im Ermessen des Sachbearbeitenden der Agentur für Arbeit

Sind die Lehrmaterialien in den Kursgebühren enthalten?

Sie werden über die gesamte Dauer von der Gebühr für Lehrmittel (Gesetzestexte, Unterrichtsskripte, Schulbücher, in der Regel auch Prüfungsgebühren) in Kooperation mit Ihrer zuständigen Stelle befreit.

Abschlüsse

GFS Zertifikat

Bei erfolgreicher Teilnahme stellen wir ein Zertifikat aus. Darin sind alle Inhalte der besuchten Bildungsmaßnahme aufgeführt. Das Zertifikat bestätigt Ihre zeitliche Teilnahme bei der Rentenversicherung. Darüber hinaus gibt das Zertifikat Auskunft über Ihre erworbenen Qualifikationen und welche Einsatzmöglichkeiten möglich sind. 

Das Zertifikat wird bisher nicht auf Grundlage eines externen Qualitätssiegels verliehen.

Staatlich anerkannte Berufsabschlüsse

Wie ist die "Vermittlungsquote" von Absolventen und Absolventinnen?

Rund 90% unserer Absolventinnen und Absolventen finden anschließend Arbeit im Bereich der sektorspezifischen Berufsgruppe oder des umfangreichen Arbeitsmarkts. Allerdings liegt es in der Verantwortung der Absolventen und Absolventinnen, sich selbst um die Stellensuche zu kümmern. 

Falls Sie jedoch eine Orientierung auf dem Arbeitsmarkt benötigen oder als sinnvoll erachten, helfen wir Ihnen hierbei in Form eines Jobcoachings. Mittels eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) ist die Orientierung auf dem Arbeitsmarkt förderbar. Fragen Sie Ihre zuständige Förderstelle nach einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins.

Wie hoch ist die Erfolgsquote bei den staatlichen Prüfungen?

Von Anfang an, achten wir auf ein zielorientiertes Lernen unserer Teilnehmer. Damit erreichen wir in den letzten Jahren eine konstante Erfolgsquote zwischen 80 – 90 %.

Wie geht es weiter, wenn ich den gewünschten Lehrgang erfolgreich absolviert habe?

Wir begleiten Sie auch nach Ihrem Abschluss. Wir zeigen Ihnen Wege auf, um Ihre Marktsituation noch weiter zu verbessern. Mittels eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein helfen Ihnen gar dabei in ein geeignetes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis einzusteigen.

Meine Maßnahme schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Was passiert, wenn ich die Voraussetzung einer Prüfung nicht erreiche oder die gesamte Prüfung nicht bestehe?

Erstmal nichts. Einen schlechten Tag erwischt mal jeder. Wichtig ist nur, dass Sie die Maßnahme ernst nehmen und das Ergebnis der Prüfung mit Ihrem Einsatz reflektieren. Nach einem Gespräch mit einem unserer Bildungsexperten haben Sie die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen.

Werde ich auf eine Wiederholungsprüfung vorbereitet?

Die Wiederholungsprüfung der jeweiligen staatlichen Einrichtungen sind prinzipiell ähnlich terminiert. Daher sind wir sehr darauf bedacht, dass die erneute Teilnahme an der Prüfung gelingt. Wir überprüfen Ihr bisheriges Leistungsbild mit Ihrer Leistungsbereitschaft und geben Ihnen neue Impulse für die Wiederholungsprüfung. Diese werden mit unseren Dozenten besprochen und dokumentiert. Die Lernerfolge sind dann die grundlegende Voraussetzung für die erneute Anmeldung.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
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