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Viele berufliche Fort- und Weiterbildungen werden von unterschiedlichen Institutionen finanziell bezuschusst, wenn die Antragsteller entsprechende Kriterien erfüllen. Dabei gibt es sowohl bundesweite Fördermöglichkeiten als solche, die nur innerhalb eines bestimmten Bundeslandes bestehen.

Hier können Sie sich informieren, welche Unterstützung und Hilfen Ihnen zustehen bzw. Sie beantragen können!

Zu allen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gern in einem Beratunggespräch – vorort am jeweiligen Standort, per Mail oder Telefon.

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gern weiter!

Ihre Kontakte in Berlin

Frau Beate Mottok
wifa@gfs.eu
030 2363 49 – 31

Frau Inna Furtel
furtel@gfs.eu
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Frau Tatjana Schäfer
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030 2363 49 – 32

Ihr Kontakt in Hamburg

Frau Silke Nahl
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Ihr Kontakt in Dresden

Frau Antje Vianden
dresden@gfs.eu
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Eine Förderungen nach SGB II ist möglich, wenn jemand arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Bundesweit können sich Arbeitsuchende und solche, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, die Komplette Umschulung über einen Bildungsgutschein finanzieren. Dieser wird von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter ausgegeben und kann beim zuständigen Arbeitsberater beantrag werden.

Eine Bedrohung durch Arbeitslosigkeit liegt z. B. dann vor, wenn jemand in einem Arbeitsfeld tätig ist, für dass er/sie nicht einschlägig qualifiziert ist und durch den Ausbau seiner Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten die Chancen auf eine Weiterbeschäftigung steigen. Aber auch aus anderen Gründen kann bei Berufstätigen eine Weiterbildung notwendig sein, um einen Arbeitsplatz zu erhalten. Insofern können auch erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen bei Teilnahme an einer berufsbegleitenden Fortbildungen eine Förderung nach SGB III erhalten. In beiden Fällen ist eine Förderung mit einem Bildungsgutschein möglich.

Nach einer individuellen Feststellung seitens der zuständigen Stelle, ist ebenfalls die Vergabe eines Aktivierung- und Vermittlungsgutscheins möglich. Dieser ermöglicht Ihnen eine Teilnahme an einer Maßnahme, die dazu dient, Sie über den üblichen Bildungsgutschein hinaus zu fördern.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Die Renten- und Unfallversicherungsträger orientieren sich an den persönlichen Voraussetzungen und der Hintergrundgeschichte des Antragstellers. So sind Rehabilitation eher als eine „grundsätzlichere und generell langfristiger orientierte“ Herangehensweise zu betrachten. Somit haben Rehabilitationsträger in der Regel größere Spielräume hinsichtlich der Fördermöglichkeiten und es lassen sich ggf. auch individuelle Maßnahmen für einzelne Versicherte konzipieren.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Auch die Berufsförderungsdienste der Bundeswehr haben teilweise mit den Arbeitsagenturen überschneidende Ziele und Maßstäbe, teilweise auch davon abweichende. Sprechen Sie Ihren zuständigen Job-Service des BFD an!

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Über das AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) besteht ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung einer Aufstiegsfortbildung. Also zum Beispiel zum/zur Meister*in, Fachwirt*in, Fachkaufmann/-frau, Betriebswirt*in, Erzieher*in oder ähnlich. Aber auch Bachelorabsolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsqualifzierung anstreben, können gefördert werden. Ebenso Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis, wenn Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer entsprechenden Prüfung erfüllen.

Sie sind förderberechtig, wenn Sie sich mit einen Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Arbeitnehmer in Unternehmen

Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße verstärkt. Damit soll insbesondere Beschäftigten, die von Strukturwandel und Digitalisierung betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen ermöglicht werden.

1. Geringqualifizerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Förderfähig sind geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche ohne anerkannten Berufsabschluss, bzw. mit Berufsabschluss, jedoch die vergangenen vier Jahre nicht im gelernten Beruf tätig waren und eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können.

Die Umschulungs- und Weiterbildungskosten werden zu 100% bei einer Übernahme gefördert, wenn ein anerkannter Berufsabschluss erworben wird bzw. eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation absolviert wird.

Bei erfolgreichem Abschluss können Beschäftigte bis zu 1.500 € Weiterbildungsprämie erhalten. Der Arbeitgeber kann widerrum einen Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100% für die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit erhalten.

2. Sonstige Beschäftigte

Unterstützt werden Beschäftigte von Unternehmen, bei denen der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens vier Jahre zurückliegt und die in den letzten vier Jahren an keiner nach § 82 SGB III (ab dem 01.01.2019 geltenden Fassung) geförderten Weiterbildung teilgenommen haben sowie eine Weiterbildung mit mehr als 160 Unterrichtseinheiten absolvieren, die nicht nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig ist.

Die Umschulungs- und Weiterbildungskosten werden bis zu 100% bei einer Übernahme gefördert (Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigte). Der Arbeitgeber kann hierbei einen Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 75% für die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit erhalten.

Die Umschulungs- und Weiterbildungskosten werden bis zu 50% bei einer Übernahme gefördert (mittelständigen Unternehmen mit 10 – 249 Beschäftigte), vorausgesetzt der Arbeitgeber beteiligt sich mit 50% an den Lehrgangskosten des Beschäftigten. Der Arbeitgeber kann hierbei einen Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 50% für die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit erhalten.

Ausnahme:  Für über 45-Jährige bzw. Schwerbehinderte erhöht sich die Förderung der Lehrgangskosten auf bis zu 100%.

Die Umschulungs- und Weiterbildungskosten werden zwischen 15 – 25% bei einer Übernahme gefördert (Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigte), vorausgesetzt der Arbeitgeber übernimmt die übrigen Lehrgangsgebühren. Der Arbeitgeber kann hierbei einen Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 25% für die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Einen Weiterbildungsbonus erhalten Sie, wenn Sie im Schnitt 15 Stunden in der Woche sozialversicherungspflichtig erwerbstätig sind (in kleinen und mittleren Unternehmen) und mehr als 450€ monatlich verdienen.

Schwerpunktmäßig werden Geringqualifizierte, Beschäftige mit Migrationshintergrund, Beschäftigte in Elternzeit und Alleinerziehende Eltern sowie Existenzgründer und Selbstständige (welche sich in der Aufbauphase befinden) unterstützt.

Gefördert werden Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, welche einen Wert von über 250€ überschreiten. Die Bildungseinrichtung muss ensprechende Förderkonditionen vorweisen können.

Die Förderhöhe variiert abhängig des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Es werden bis zu 50% der Weiterbildungskosten, maximal 750€ Zuschuss für sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige unterstützt. Für Existenzgründer (mit einer Bewilligung eines Zuschusses der Arbeitsagentur) und Selbstständige (mit ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter) werden bis zu 75% der Weiterbildungskosten, maximal 1.125€ gefördert.

Die Unterlagen für den Antrag müssen vier Wochen vor dem Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

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