Gestalten Sie Ihre Zukunft in der Frühpädagogik!
Starten Sie mit unserem C1‑Berufssprachkurs mit Schwerpunkt Frühpädagogik in eine berufliche Zukunft, die Sinn stiftet.
Vertiefen Sie Ihre Deutschkenntnisse auf C1‑Niveau, lernen Sie die Fachsprache der Kita‑Praxis und trainieren Sie echte Situationen wie Elterngespräche, Teamkommunikation, Beobachtung und Dokumentation.
Mit modernen Methoden, erfahrenen Dozierenden und praxisnahen Materialien begleiten wir Sie Schritt für Schritt bis zur DTB‑C1‑Prüfung und damit zu neuen beruflichen Möglichkeiten im frühpädagogischen Bereich.
Wir helfen Ihnen gern weiter!
Frau Inna Furtel
furtel@gfs.eu
030 2363 49 – 49
Frau Tatjana Schäfer
t.schaefer@gfs.eu
030 2363 49 – 49
Wann starte ich mit meinem C1‑Berufssprachkurs Frühpädagogik?
Deutschkurs mit 500 Unterrichtseinheiten
5. Mai 2026 bis 17. Oktober 2026 → Infoflyer folgt
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
Tageskurs: Montag bis Freitag von 08:45 bis 13:00 Uhr
Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Was muss ich noch wissen, bevor ich mich für den Kurs anmelde?
- Einstufungstest
- Bildungsinhalte
- Zielgruppe
- Zulassungsvoraussetzungen
- Perspektiven
- Prüfung
- Förderungsmöglichkeiten
- weiterführende Informationen
Vor Beginn des Berufssprachkurses führen wir, wenn erforderlich, einen Einstufungstest durch.
Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Berufssprachkurs Sie beginnen sollten und ob spezielle Kompetenzen erfüllt werden.
Im C1‑Berufssprachkurs mit Schwerpunkt Frühpädagogik erwerben Sie die sprachlichen und fachlichen Kompetenzen, die Sie im pädagogischen Alltag wirklich brauchen. Sie arbeiten mit authentischen Materialien aus Kita und Hort, trainieren professionelle Kommunikation und vertiefen die Fachsprache für Beobachtung, Dokumentation und Elternarbeit. Praxisnahe Übungen, Rollenspiele und digitale Lernmethoden bereiten Sie gezielt auf die Anforderungen moderner frühpädagogischer Einrichtungen vor und auf die DTB‑C1‑Prüfung, die Ihre berufliche Zukunft öffnet.
Nicht teilnehmen dürfen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen.
Für die Teilnahme an den berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG gelten folgende Voraussetzungen:
- Berechtigung oder Verpflichtung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach § 45a AufenthG
- Abgeschlossener Integrationskurs, wenn das C1‑Niveau noch nicht erreicht wurde
- Vorhandenes C1‑Zertifikat, das älter als sechs Monate ist, und der interne Einstufungstest bestätigt ein Niveau unter C1
Zusätzlich können folgende Kriterien zu einem Zugang berechtigen:
- Nachgewiesene Deutschkenntnisse auf A1–C1 (GER) sowie ein abgeschlossener Integrationskurs
- Personen mit Migrationshintergrund, die arbeitslos, arbeitssuchend oder ausbildungssuchend sind
- Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen
- Auszubildende oder Ausbildungssuchende mit zusätzlichem Sprachförderbedarf
- Personen im Anerkennungsverfahren ihres ausländischen Berufs- oder Ausbildungsabschlusses mit Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
Mit dem erfolgreichen Abschluss des C1‑Berufssprachkurses und dem GER‑Zertifikat verbessern Sie Ihre Chancen auf dem Arbeits‑ und Ausbildungsmarkt deutlich. Das Zertifikat weist Ihre fortgeschrittenen Deutschkenntnisse nach und unterstützt Sie z. B. bei der beruflichen Anerkennung, bei Bewerbungen in Kitas und bei weiteren Qualifizierungswegen im frühpädagogischen Bereich. Bei nicht bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über das erreichte Sprachniveau.
Die C1-Prüfung findet jeweils am letzten Tag des Berufssprachkurses statt.
| Startdatum des Kurses | Prüfungsdatum |
| XX. XXX 20XX | XX. XXX 20XX |
Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen
Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.
Sie benötigen Unterstützung bei der Finanzierung?
Die Berechtigung oder Verpflichtung für den Berufssprachkurs erhalten Sie beim BAMF, der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Welche Stelle zuständig ist, hängt von Ihrem individuellen Aufenthaltsstatus ab.
Lehr‑ und Lernmittel werden vom Bildungsträger kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Hier erfahren Sie mehr.
Weitere Informationen rund um den Berufssprachkurs erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Gestalten Sie Ihre Zukunft in der Frühpädagogik!
Starten Sie mit unserem C1‑Berufssprachkurs mit Schwerpunkt Frühpädagogik in eine berufliche Zukunft, die Sinn stiftet.
Vertiefen Sie Ihre Deutschkenntnisse auf C1‑Niveau, lernen Sie die Fachsprache der Kita‑Praxis und trainieren Sie echte Situationen wie Elterngespräche, Teamkommunikation, Beobachtung und Dokumentation.
Mit modernen Methoden, erfahrenen Dozierenden und praxisnahen Materialien begleiten wir Sie Schritt für Schritt bis zur DTB‑C1‑Prüfung und damit zu neuen beruflichen Möglichkeiten im frühpädagogischen Bereich.
Wann starte ich mit meinem C1‑Berufssprachkurs Frühpädagogik?
Deutschkurs mit 500 Unterrichtseinheiten
5. Mai 2026 bis 17. Oktober 2026 → Infoflyer folgt
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit möglich.
| Tageskurs | Montag bis Freitag | 08:45 bis 13:00 Uhr |
Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Was sollte ich noch wissen, bevor ich mich für den Kurs anmelde?
- Einstufungstest
- Bildungsinhalte
- Zielgruppe
- Zulassungsvoraussetzungen
- Perspektiven
- Prüfung
- Förderungsmöglichkeiten
- weiterführende Informationen
Vor Beginn des Berufssprachkurses führen wir, wenn erforderlich, einen Einstufungstest durch.
Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Berufssprachkurs Sie beginnen sollten und ob spezielle Kompetenzen erfüllt werden.
Im Kurs erweitern Sie Ihren Wortschatz und Ihre sprachlichen Fähigkeiten speziell für den frühpädagogischen Arbeitsalltag. Sie lernen, Gespräche mit Kindern, Eltern und Kolleg*innen sicher zu führen, Beobachtungen und Dokumentationen präzise zu formulieren und komplexe Situationen sprachlich professionell zu bewältigen.
In 500 UE erreichen Sie das C1‑Niveau nach GER durch intensives Training aller Kompetenzen: Hör‑ und Leseverstehen, Sprechen/Interagieren sowie Schreiben – fokussiert auf typische Kommunikationssituationen in Kitas.
Nicht teilnehmen dürfen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen.
Für die Teilnahme an den berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG gelten folgende Voraussetzungen:
- Berechtigung oder Verpflichtung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach § 45a AufenthG
- Abgeschlossener Integrationskurs, wenn das C1‑Niveau noch nicht erreicht wurde
- Vorhandenes C1‑Zertifikat, das älter als sechs Monate ist, und der interne Einstufungstest bestätigt ein Niveau unter C1
Zusätzlich können folgende Kriterien zu einem Zugang berechtigen:
- Nachgewiesene Deutschkenntnisse auf A1–C1 (GER) sowie ein abgeschlossener Integrationskurs
- Personen mit Migrationshintergrund, die arbeitslos, arbeitssuchend oder ausbildungssuchend sind
- Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen
- Auszubildende oder Ausbildungssuchende mit zusätzlichem Sprachförderbedarf
- Personen im Anerkennungsverfahren ihres ausländischen Berufs- oder Ausbildungsabschlusses mit Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
Mit dem erfolgreichen Abschluss des C1‑Berufssprachkurses und dem GER‑Zertifikat verbessern Sie Ihre Chancen auf dem Arbeits‑ und Ausbildungsmarkt deutlich. Das Zertifikat weist Ihre fortgeschrittenen Deutschkenntnisse nach und unterstützt Sie z. B. bei der beruflichen Anerkennung, bei Bewerbungen in Kitas und bei weiteren Qualifizierungswegen im frühpädagogischen Bereich. Bei nicht bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über das erreichte Sprachniveau.
Die C1-Prüfung findet jeweils am letzten Tag des Berufssprachkurses statt.
| Startdatum des Kurses | Prüfungsdatum |
| XX. XXX 20XX | XX. XXX 20XX |
Die Anmeldung muss in der Regel 30 Tage vor dem Prüfungstag erfolgen
Die Prüfung wird bei der GFS durchgeführt. Die prüfende Stelle ist die telc-Sprachzertifizierung.
Sie benötigen Unterstützung bei der Finanzierung?
Die Berechtigung oder Verpflichtung für den Berufssprachkurs erhalten Sie beim BAMF, der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Welche Stelle zuständig ist, hängt von Ihrem individuellen Aufenthaltsstatus ab.
Lehr‑ und Lernmittel werden vom Bildungsträger kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Hier erfahren Sie mehr.
Weitere Informationen rund um den Berufssprachkurs erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie uns – wir melden uns zurück!
Frau Inna Furtel
furtel@gfs.eu
030 2363 49 – 49
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